Als Aufgabe der ärztlichen Ethik ist die Fortbildung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden, die der Fortbildungsordnung der FMH unterliegt. Die Fortbildungskommission der SGPP sorgt für die Anpassung dieser Ordnung an unser Fachgebiet, wobei jeder Arzt* grundsätzlich gehalten ist, eigenverantwortlich seine Weiter- und Fortbildung entsprechend seiner Praxisorientierung zu gestalten. Die diesbezüglichen Regeln sind im Fortbildungsprogramm festgelegt, dessen revidierte Fassung zum 1.1.2006 in Kraft getreten ist.
Neben der Regelungs- und Kontrolltätigkeit gehört zu den Aufgaben der Kommission die gedankliche Auseinandersetzung, im Rahmen derer sich die Kommission sowohl innerhalb der SGPP als auch der FMPP, der FMH (Ständige Kommission für Weiter- und Fortbildung) und der anderen betroffenen Instanzen in die Diskussionen und Entscheidungen zur Weiter- und Fortbildung einbindet. Die Kommission setzt sich für einen Freiraum innerhalb der Fortbildung mit Betonung auf der Eigenverantwortlichkeit des Arztes ein. Es obliegt jedem Einzelnen, die Qualität seiner Fortbildung zu gewährleisten und den psychiatrischen und psychotherapeutischen Komponenten unseres Facharzttitels Rechnung zu tragen.
Der Präsident der Fortbildungskommission ist Herr Dr. med. Christian Weber. Personelle Infos 2009.
*Der besseren Lesbarkeit halber wird nur eine Form, die männliche, verwendet. Alle Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
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