Patientenaufklärung

Es wird ein Vorschlag ausgearbeitet, wie in der Schweiz die Patienten über die medikamentöse Behandlung während einer stationären oder ambulanten Behandlung aufgeklärt werden sollen und in welcher Form die entsprechende Aufklärung dokumentiert werden soll. Dieser Standard soll verbindlich und juristisch genügend abgesichert sein, damit allfällige spätere juristische Komplikationen vermieden werden können. Der Standard soll praxisbezogen und pragmatisch sein, so dass eine Umsetzung realistisch ist und mit dem kleinstmöglichen administrativen Aufwand erfolgen kann.

Kontakt: Alexander Zimmer