Permanente Fortbildung ist nicht nur seit jeher Bestandteil der ärztlichen Berufsethik sondern seit 2007 auch gesetzlich im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert). Die Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF / FMH bildet den Rahmen während die Fortbildungskommission der SGPP mit dem Fortbildungsprogramm (FBP) für die Umsetzung dieser Ordnung für das Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie zuständig ist. Jeder Arzt/Aerztin ist dabei gehalten, im Rahmen dieser Richtlinien seine Weiter- und Fortbildung eigenverantwortlich entsprechend seiner beruflichen Tätigkeit zu gestalten. Die Richtlinien sind im Fortbildungsprogramm (FBP) festgelegt, dessen revidierte Fassung zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist.
Neben der Regelungs- und Kontrolltätigkeit gehört auch die inhaltliche und gedankliche Auseinandersetzung mit Fortbildungsfragen zu den Aufgaben der Kommission, sowohl innerhalb der SGPP als auch der FMPP, der FMH (Schweiz. Institut für Weiter- und Fortbildung SIWF) und weiteren betroffenen Institutionen und Organisationen. Besondere Beachtung verdienen die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW zur Zusammenarbeit Ärzte und Industrie.
Die Kommission setzt sich ein für die Einhaltung einer qualitativ hochstehenden Fortbildung unter Betonung der Eigenverantwortlichkeit des einzelnen Arztes und Beibehaltung eines grösstmöglichen Freiraums der Fortbildungsgestaltung. Es obliegt jedem einzelnen Arzt/Aerztin, die Qualität seiner beruflichen Tätigkeit durch angemessene Fortbildung sicherzustellen und den psychiatrischen und psychotherapeutischen Komponenten unseres Facharzttitels Rechnung zu tragen. Text überarbeitet Juli 2012 Präsident der Fortbildungskommission: Dr. med. Christian Weber.
*Der besseren Lesbarkeit halber wird nur eine Form, die männliche, verwendet. Alle Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
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