29. April 2021

 
 

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 24: Fernmündliche Behandlungen

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 24: Fernmündliche Behandlungen

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

  

Das BAG hat uns heute (29.04.2021) mitgeteilt, dass die Empfehlungen zur fernmündlichen Behandlung nochmals um weitere zwei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert werden. (Siehe neues Faktenblatt auf der Homepage des BAG, das morgen 30.4.2021 publiziert wird.)

Fernmündliche Behandlungen können somit auch weiterhin mit der Tarifposition 02.0060 «Telefonische Konsultation durch den Facharzt für Psychiatrie mit einer Limitation von maximal 75 Minuten pro Sitzung (Einzelsetting)» abgerechnet werden.

Auch für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in der Praxis delegiert arbeiten, bleiben die Regelungen bestehen. Bei der dafür anzuwendenden Tarifposition 02.0250 «Telefonische Konsultation durch behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten» gilt weiterhin eine Limitation von 360 Minuten für 3 Monate. 

Für die Psychologinnen und Psychologen, die in den Institutionen tätig sind (nichtärztliche ambulante psychiatrische Leistungen in anerkannten Institutionen und Spitalabteilungen), wird im Faktenblatt erneut keine Erhöhung der Limitationen für die fernmündlichen Konsultationen erwähnt.

Ob die Regelungen auch nach dem 30. Juni weiter gelten werden, wird das BAG auf der Grundlage der epidemiologischen Entwicklung zu gegebener Zeit entscheiden und bekannt geben.

Sollten Sie Fragen haben, so schreiben Sie uns weiterhin an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch. 

 

Ihre Taskforce 

 
 

FMPP-Task Force

Mitglieder der Task Force sind Alain di Gallo (Vertreter SGKJPP), Fulvia Rota (Vertreterin SGPP), Alexander Zimmer (Tarifverantwortlicher FMPP), Philipp Straub (Rechtsberater FMPP) sowie Christoph Gitz (Geschäftsführer FMPP). Richten Sie Ihre Fragen bitte an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch.