12. Mai 2020

 
 

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 13: Fernmündliche Behandlungen / Fortbildungspflicht

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 13: Fernmündliche Behandlungen / Fortbildungspflicht

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Am 30. April hat das BAG auf die folgenden drei in unseren Schreiben vom 3. und 8. April gestellten Fragen geantwortet:

  1. Möglichkeit der fernmündlichen Behandlung bereits bei der ersten Konsultation, wenn Patientinnen und Patienten oder auch Therapeutinnen und Therapeuten zu Risikogruppen gehören?

  2. Mit welcher TARMED-Position sind während der Zeit der bundesrätlichen Verordnung COVID-19 2 fernmündliche psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen von Patientinnen und Patienten abzurechnen?

  3. Analoge Bedingungen für die Durchführung der fernmündlichen delegierten Psychotherapie während der Zeit der COVID-19 Verordnung2?

Wir haben Sie mit dem Newsletter Nr. 12 am 1. Mai über die Antworten des BAG informiert. Wie in diesem Newsletter angekündigt, nehmen wir gegenüber dem BAG in einem weiteren Schreiben nochmals Stellung dazu. Dabei weisen wir auf die in der Praxis unhaltbare Ungleichbehandlung von Patienten und Patientinnen bzw. von Therapeuten und Therapeutinnen hin, welche zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Weiter legen wir bei der delegierten Psychotherapie den Finger auf die mit der Weisung einhergehende Verunmöglichung einer notwendigen, längerfristigen Behandlung von schwerkranken Patientinnen und Patienten, denen ein Besuch in der Praxis nicht zuzumuten ist.

Wir laden Kolleginnen und Kollegen, deren Rechnungen für Konsultationen mit der Tarifposition 02.0060 (Telefonkonsultation) von einzelnen Krankenkassen zurückgewiesen wurden ein, sich bei der betreffenden Krankenkasse gegen die Ablehung auszusprechen. Verwenden Sie dazu unseren Musterbrief und fügen Sie das Informationsblatt des BAG vom 2. April 2020 hinzu mit der Erkärung, dass Sie entsprechend den Empfehlungen des BAG fakturiert haben.

Fortbildungspflicht

Weiter möchten wir bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass die Geschäftsleitung des SIWF nach Konsultation aller Fachgesellschaften entschieden hat, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Fortbildungscredits auf 25 zu halbieren. Sollte sich die Situation bis Mitte Jahr nicht wesentlich verbessern, besteht die Option, in einem zweiten Schritt weitere Massnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie über die SIWF-Webiste.


Wir hoffen, dass es trotz Lockerungen zu keiner zweiten Pandemiewelle kommt.


Mit freundlichen Grüssen

Ihre Taskforce

 
 

FMPP-Task Force

Innerhalb des Vorstandes der FMPP hat sich eine Task Force gebildet, die alle wichtigen Fragen und Empfehlungen über COVID-19 in der Psychiatrie diskutiert und kommuniziert. Mitglieder der Task Force sind Pierre Vallon (Präsident FMPP), Alain di Gallo (Vertreter SGKJPP), Fulvia Rota (Vertreterin SGPP), Philipp Straub (Rechtsberater FMPP) sowie Christoph Gitz (Geschäftsführer FMPP).

Richten Sie Ihre Fragen bitte an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir nicht alle Fragen persönlich und zeitnah beantworten können. Zu den häufigsten Fragen nehmen wir jeweils in unseren regelmässig erscheinenden Newslettern Stellung. Wir bedanken uns bei den Mitgliedern, die uns auf Fakten zur inhaltlichen Ergänzung unserer Informationen aufmerksam machen.