Liebe Kolleginnen und Kollegen
Wir machen Sie auf die folgenden Informationen aufmerksam:
Umfrage zu den Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mit der Video-/Telefontherapie
Um der Übertragung des neuen Coronavirus vorzubeugen, haben viele Psychiaterinnen und Psychiater vorübergehend persönliche Behandlungen durch Telefon- oder Videobehandlungen ersetzt. Auch Sie waren von dieser Umstellung betroffen.
Die Taskforce hat einen kurzen Fragebogen entwickelt, um zu erfahren, wie Patienten und Patientinnen diese neue Form der Behandlung erleben und beurteilen. Unterstützen Sie uns dabei und reichen Sie diesen LINK an Ihre Patientinnen und Patienten weiter mit der Bitte, sich an der Umfrage zu beteiligen. Diese Kurzumfrage ist anonym und erlaubt keinerlei Rückschlüsse auf die teilnehmenden Patientinnen und Patienten. Je höher die Beteiligung an der Umfrage ist, umso aussagekräftiger wird das Bild über die Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mit der fernmündlichen Behandlung sein. Noch vor den Sommerferien werden wir Sie gerne in einem Newsletter darüber informieren.
Weitere Lockerungsmassnahmen des Bundesrates
Am 27. Mai hat der Bundesrat weitere Lockerungsmassnahmen beschlossen. Per 30. Mai wird das Verbot spontaner Versammlungen von 5 Personen auf 30 Personen gelockert. Ab 6. Juni sind wieder private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen möglich. Diese Massnahme ist insbesondere auch für Verbände und Vereine wichtig, da nun auch Versammlungen wieder durchgeführt werden können. Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten (vgl. Schutzkonzept FMH, Stand 11. Mai). Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) durch den Veranstalter sichergestellt werden, etwa mit Präsenzlisten bei Versammlungen.
Was bedeuten die neuen Lockerungsmassnahmen in Bezug auf die fernmündlichen Behandlungen?
Behandlungen auf räumliche Distanz, also per Videotelefonie oder per Telefon (sogenannte fernmündliche Behandlungen) sind weiterhin möglich. Gerne verweisen wir Sie dazu auf das vom BAG überarbeitete Faktenblatt «Kostenübername für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» vom 20. Mai. Die in diesem Faktenblatt aufgeführten Weisungen und Empfehlungen sind für den Zeitraum der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung 2 gültig. Da diese Verordnung weiterhin in Kraft ist, bleibt die fernmündliche Therapie weiterhin möglich.
Internationale Behandlungsempfehlungen während der aktuellen Coronavirus-Pandemie
Auf der Homepage der FMPP finden Sie internationale Behandlungsempfehlungen und Guidelines, die von ausgewiesenen und international zusammengesetzten Expertengruppen verfasst wurden.
Mit dem Ausblick auf die neuen Lockerungen wünschen wir Ihnen sonnige Pfingsttage.
Ihre Taskforce