Liebe Kolleginnen und Kollegen
Das BAG hatte Ende Juni die Kostenübernahme für die erweiterten Limitationen bei den fernmündlichen ambulanten Leistungen wieder aufgehoben. Fernmündliche Behandlungen können seither gemäss TARMED 1.09_BR nur noch telefonisch durchgeführt werden und zudem müssen wieder die engen zeitlichen Limitationen eingehalten werden. Gegen diese inadäquate Massnahme hatte die Taskforce im Namen der SGPP und der SGKJPP am 7. Juli beim BAG schriftlich interveniert.
Das BAG hat sich für eine Stellungnahme viel Zeit gelassen. Am 2. September haben wir endlich eine Antwort erhalten. Leider fällt diese abschlägig aus, d.h. dass fernmündliche Behandlungen auch weiterhin nicht als Präsenzkonsultationen abgerechnet werden können. Angesichts der wieder zunehmenden Fallzahlen ist dies ein ärgerlicher und unverständlicher Entscheid, der die notwendige, längerfristige Behandlung von Patientinnen und Patienten, denen ein Besuch in der Praxis nicht zuzumuten ist, verunmöglicht.
Die Taskforce der FMPP ist entschlossen, diese Tatsache nicht einfach hinzunehmen. Wir werden mit der FMH und den Tarifverantwortlichen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen diskutieren. Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin möglichst zeitnah auf dem Laufenden halten.
Freundliche Grüsse
Ihre Taskforce