20. Oktober 2020

 
 

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 19: Maskenpflicht Arztpraxis / Fernmündliche Behandlungen

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 19: Maskenpflicht Arztpraxis / Fernmündliche Behandlungen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die Ausbreitung des Coronavirus hat in den letzten Tagen wieder ein bedrohliches Ausmass angenommen. Die Taskforce hat ihre Arbeit erneut aufgenommen, um die FMPP-Mitglieder über die Modalitäten der Maskentragepflicht und der Abrechnung von medizinisch indizierten fernmündlichen Behandlungen zu informieren.

Generelle Maskentragpflicht in der Arztpraxis

Der Bundesrat hat am letzten Sonntag in einer ausserordentlich einberufenen Sitzung beschlossen, dass ab dem 19.Oktober in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskentragepflicht gilt. In der Arztpraxis gelten der Eingangsbereich, das Wartezimmer, das WC und andere gemeinschaftlich genutzte Orte als öffentliche Räume. Das Sprechzimmer hingegen ist davon ausgenommen; dort kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern die geforderten Sicherheitsregeln (Hygienemassnahmen, Abstand etc.) eingehalten werden können. Wie bis anhin liegen die Sorgfaltspflicht und die Verantwortung für das Schutzkonzept (Fürsorgepflicht für die Patientinnen und Patienten sowie für die Mitarbeitenden) beim Praxisinhaber, bei der Praxisinhaberin.

Abrechnung von medizinisch indizierten fernmündlichen Behandlungen

Leider ist die Frage, wie fernmündliche Konsultationen abzurechnen sind, nach wie vor ungeklärt. Zur Erinnerung: Das BAG hatte Ende Juni die Kostenübernahme für die erweiterten Limitationen bei den fernmündlichen ambulanten Leistungen wieder aufgehoben. Fernmündliche Behandlungen können seither gemäss TARMED 1.09_BR nur noch telefonisch durchgeführt werden und die engen zeitlichen Limitationen müssen wieder eingehalten werden. Gegen diese inadäquate Massnahme hatte die Taskforce im Namen der SGPP und der SGKJPP am 7. Juli beim BAG schriftlich interveniert. Für ihre Antwort hat sich das BAG fast zwei Monate Zeit gelassen; unsere Anfrage wurde leider abschlägig beantwortet (HP-No.18).  Die Taskforce hat umgehend auf diesen unbefriedigenden Entscheid  reagiert. So ist auf unseren Antrag hin auch die FMH aktiv geworden und hat BR Alain Berset einen sehr guten, unsere Position unterstützenden Brief geschrieben. Leider hat die FMH bis anhin noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.  

Angesichts der bedrohlichen Pandemiesituation und auch auf dem Hintergrund der Tatsache, dass der BR wieder ausdrücklich empfiehlt, wenn immer möglich im Homeoffice zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

Wenn Konsultationen aus medizinischen Gründen nicht in der Praxis sondern fernmündlich stattfinden müssen, so rechnen Sie diese vorläufig wie eine Präsenzkonsultation ab.

Wir werden das BAG über diese Empfehlung in Kenntnis setzen und Sie zeitnah über allfällige Änderungen informieren.

Ihre Taskforce

 
 

FMPP-Task Force

Innerhalb des Vorstandes der FMPP hat sich eine Task Force gebildet, die alle wichtigen Fragen und Empfehlungen über COVID-19 in der Psychiatrie diskutiert und kommuniziert. Mitglieder der Task Force sind Pierre Vallon (Präsident FMPP), Alain di Gallo (Vertreter SGKJPP), Fulvia Rota (Vertreterin SGPP), Alexander Zimmer (Tarifverantwortlicher FMPP), Philipp Straub (Rechtsberater FMPP) sowie Christoph Gitz (Geschäftsführer FMPP). Richten Sie Ihre Fragen bitte an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch.