6. November 2020

 
 

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 20: Maskenpflicht / Schutzkonzept / Fernmündliche Behandlungen

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 20: Maskenpflicht / Schutzkonzept / Fernmündliche Behandlungen

 

Liebe Kolleginnen und KollegenIn

Nach den Bestimmungen des Bundesrates vom 19. und vom 28. Oktober 2020 zur Erweiterung der Maskenpflicht stellen sich unseren Mitgliedern wiederum verschiedene Auslegungs- und Interpetationsfragen. Das Nichteintreten des BAG auf unsere dringliche Forderung der neuerlichen Abrechnung fernmündlicher Behandlungen analog der Präsenzkonsultationen stösst auf grosses Unverständnis.

Maskenpflicht in Arztpraxen

Die Frage, ob auch Psychiaterinnen und Psychiater in ihren Sprechzimmern eine Maske tragen müssen, wird sehr kontrovers diksutiert. Es ist eine Frage, auf die es keine kurze und einfache Antwort gibt.

Es kann aber festgehalten werden, dass sich die schweizweit geltende Maskenpflicht auch nach den vom Bundesrat am 28.10.2020 verkündeten verschärften Covid-19-Massnahmen im Innenbereich auf die «öffentlich zugänglichen Räume» beschränkt. Daraus kann geschlossen werden, dass auf Bundesebene für die Sprechzimmer weiterhin keine Maskentragpflicht besteht, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden (vgl. unser Newsletter No19 vom 20. Oktober).

Bei Gruppentherapien ist die Situation komplizierter, auch deshalb, weil in gewissen Kantonen die Gruppengrössen beschränkt sind.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist es unseres Erachtens zurzeit angezeigt, dass Psychiaterinnen und Psychiater sowie Patientinnen und Patienten, wenn immer möglich eine Maske tragen sollten. Selbstveständlich kann in Einzelfällen (z.B. Hörvermögen von Therapeutinnen und Therpeuten oder von Patientinnen und Patienten, Verständigungsschwierigkeiten, bei gewissen Störungsbildern) davon abgesehen werden.

Schutzkonzept

Zu beachten ist, dass jede Arztpraxis oder jeder ambulante Dienst ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen muss, worin eine dafür verantwortliche Person bezeichnet wird. Im Schutzkonzept sind Massnahmen betreffend Hygiene vorzusehen (Möglichkeit, sich regelmässig die Hände waschen zu können; Zurverfügungstellung von Händedesinfektionsmitteln und von Seife bei öffentlich zugänglichen Waschbecken; regelmässiges Reinigen der Kontaktflächen, Bereitstellung genügender Abfalleimer zur Entsorgung von Taschentüchern und Masken). Zudem ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Eingangsbereiche und Wartezimmern) beschränkt wird, damit die Abstandsregeln eingehalten werden, und wie die Maskentragpflicht in den öffentlich zugänglichen Bereichen gewährleistet wird (Kontrolle, Informationstafeln). Schliesslich ist darzulegen, wie vorgegangen wird, wenn Personen aus medizinischen Gründen von der Maskentragpflicht befreit sind (Einhaltung Abstansdregeln oder andere Massnahmen wie Abschrankungen).

Abrechnung von medizinisch indizierten fernmündlichen Behandlungen

Im HP-NL No 19 hatten wir Sie informiert, dass neben der Intervention der FMPP beim BAG sich auch die FMH direkt bei BR Berset für eine Aufhebung der Limitationen analog zur Situation während des Lockdowns eingsetzt hatte. Leider hat sich in dieser Frage von Seiten der Behörden nichts geändert. Die FMH hat inzwischen nochmals nachgefragt.

Das BAG stützt sich weiterhin auf die Argumentation, dass alternativ zu einer nicht möglichen Präsenzkonsultation die telefonische Behandlung zur Verfügung stehe, die bei erhöhtem Behandlungsbedarf auf 40 Minuten ausgedehnt (02.0066 Telefonische Konsultation durch den Facharzt für Psychiatrie bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min.) oder unlimitiert (02.0080 psychiatrische Krisenintervention) abgerechnet werden könne. Neben neuerlichen brieflichen Interventionen bei der neuen Direktorin des BAG von Seiten FMPP sind jetzt auch mediale Aktivitäten in Umsetzung.

Um die notwendige psychiatrische Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleisten zu können, halten wir an unserer bisherigen Empfehlung fest:

Wenn Konsultationen aus medizinischen Gründen nicht in der Praxis erflogen können, sondern fernmündlich stattfinden müssen, rechnen Sie diese vorläufig wie eine Präsenzkonsultation ab.

Ihre Taskforce bleibt dran!

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Taskforce

 
 

FMPP-Task Force

Innerhalb des Vorstandes der FMPP hat sich eine Task Force gebildet, die alle wichtigen Fragen und Empfehlungen über COVID-19 in der Psychiatrie diskutiert und kommuniziert. Mitglieder der Task Force sind Pierre Vallon (Präsident FMPP), Alain di Gallo (Vertreter SGKJPP), Fulvia Rota (Vertreterin SGPP), Alexander Zimmer (Tarifverantwortlicher FMPP), Philipp Straub (Rechtsberater FMPP) sowie Christoph Gitz (Geschäftsführer FMPP). Richten Sie Ihre Fragen bitte an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch.