20. November 2020

 
 

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 21: Erfolg bei den fernmündlichen Behandlungen

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 21: Erfolg bei den fernmündlichen Behandlungen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt!


Nach mehreren Briefen der FMPP und der FMH sowie verschiedenen Telefonaten hat das BAG nun endlich grünes Licht gegeben!
>>> Siehe Faktenblatt des BAG.

Wie bereits während des Lockdowns im Frühjahr können die fernmündlichen Behandlungen ab sofort wieder mit der Tarifposition 02.0060 «Telefonische Konsultation durch den Facharzt für Psychiatrie mit einer Limitation von maximal 75 Minuten pro Sitzung (Einzelsetting)» abgerechnet werden. Für fernmündliche Kriseninterventionen soll auch weiterhin die Tarifposition 02.0080 verwendet werden.

Den in der Praxis delegiert arbeitenden Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen wird diesmal für die fernmündlichen Behandlungen doppelt soviel Zeit zugestanden als noch im Frühjahr. Bei der dafür anzuwendenden Tarifposition 02.0250 «Telefonische Konsultation durch behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten» wird die Limitation von 240 auf 360 Minuten erhöht, jedoch neu für 3 Monate statt für 6 Monate.

Für die in den Institutionen tätigen Psychologinnen und Psychologen (nichtärztliche ambulante psychiatrische Leistungen in anerkannten Institutionen und Spitalabteilungen) wird im Faktenblatt keine Erhöhung der Limitationen für die fernmündlichen Konsultationen erwähnt. Die Taskforce hat diesbezüglich bereits beim BAG interveniert.

Sollten Sie Fragen haben, so schreiben Sie uns weiterhin an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch.

Freundliche Grüsse

Ihre Taskforce

 
 

FMPP-Task Force

Mitglieder der Task Force sind Alain di Gallo (Vertreter SGKJPP), Fulvia Rota (Vertreterin SGPP), Alexander Zimmer (Tarifverantwortlicher FMPP), Philipp Straub (Rechtsberater FMPP) sowie Christoph Gitz (Geschäftsführer FMPP). Richten Sie Ihre Fragen bitte an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch.