Liebe Kolleginnen und Kollegen
Am 24.2.2021 hat der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus erneut angepasst.
Das BAG hat diesmal schnell reagiert und bereits am 25.2. ein neues Faktenblatt publiziert (Link): Die bisherigen Empfehlungen zur fernmündlichen Behandlung gelten neu bis zum 30. April 2021.
Somit können fernmündliche Behandlungen auch weiterhin mit der Tarifposition 02.0060 «Telefonische Konsultation durch den Facharzt für Psychiatrie mit einer Limitation von maximal 75 Minuten pro Sitzung (Einzelsetting)» abgerechnet werden.
Auch die Regelungen für die in der Praxis delegiert arbeitenden Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen bleiben bestehen. Bei der dafür anzuwendenden Tarifposition 02.0250 «Telefonische Konsultation durch behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten» gilt weiterhin eine Limitation von 360 Minuten für 3 Monate.
Für die in den Institutionen tätigen Psychologinnen und Psychologen (nichtärztliche ambulante psychiatrische Leistungen in anerkannten Institutionen und Spitalabteilungen) wird auch diesmal im Faktenblatt keine Erhöhung der Limitationen für die fernmündlichen Konsultationen erwähnt.
Ob die Regelungen über den 30. April hinaus weitergeführt werden, wird das BAG aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage und in Abstimmung mit den Versicherern zu gegebener Zeit entscheiden. Die Taskforce bleibt dran!
Sollten Sie Fragen haben, so schreiben Sie uns weiterhin an fmpp @psychiatrie. ch.
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