SKWF-Subkommission Fortbildung

Die Fortbildung ist eine ethische und im Rahmen von Art. 40 lit. b MedBG auch eine gesetzliche Pflicht von allen Ärzt:innen. Das SIWF (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) bezweckt mit der Fortbildungsordnung (FBO) die Förderung qualitativ hoher Standards, die eine sichere medizinische Versorgung zum Ziel haben. Die SGPP ist im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie für die Ausarbeitung des Fortbildungsprogrammes, dessen Durchführung, Anwendung und Evaluation zuständig und delegiert diese Verantwortungen an die SKWF (Ständige Kommission Weiter- und Fortbildung), in deren Rahmen die Subkommission Fortbildung amtet. Eine wichtige Aufgabe ist die Ausarbeitung, die Revision und die Umsetzung des Fortbildungsprogramms. Dieses definiert die Fortbildung, die in qualitativer und quantitativer Hinsicht strukturiert ist und das Mass an Fortbildung beinhaltet, welches für eine verantwortungsvolle psychiatrisch-psychotherapeutische Tätigkeit unerlässlich ist. Weitere wichtige Aufgaben sind die Bearbeitung der Gesuche um Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen sowie der Anträge auf Erteilung eines Fortbildungsdiploms.