SKWF Subkommission Psychotherapie

Die Kandidat:innen für den Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie müssen im Rahmen der Psychotherapieausbildung neben der Supervision der Psychotherapie i. e. S. und der Selbsterfahrung in einem anerkennten Psychotherapiemodell eine 180 Credits umfassende curriculare Weiterbildung zur Vertiefung in Psychotherapie i. e. S. in einem der drei anerkannten Modelle (psychoanalytisch, systemisch, kognitiv-verhaltenstherapeutisch) in einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht oder in einem psychotherapeutischen Institut absolvieren. 

Die Psychotherapie-Subkommission der SGPP ist für die Anerkennung der regionalen Zentren für postgradualen Unterricht und der psychotherapeutischen Institute zuständig. Die Anerkennung eines regionalen Zentrums für postgradualen Unterricht oder eines psychotherapeutischen Instituts erfolgt jeweils für drei Jahre. Die Psychotherapieausbildung muss zwingend an einem durch die SGPP anerkannten psychotherapeutischen Institut erfolgen.

Noch nicht anerkannte psychotherapeutische Institute können ein Gesuch um Anerkennung stellen. Die Anerkennungskriterien sind im Weiterbildungsprogramm Psychiatrie und Psychotherapie (Anhang 1) beschrieben. Die Einreichung des Gesuchs mit allen erforderlichen Dokumenten erfolgt durch das Institut per E-Mail an sgpp@psychiatrie.ch an die Geschäftsstelle. Es steht kein Gesuchsformular zur Verfügung. Für die Bearbeitung des Gesuchs werden dem Gesuchsteller CHF 400.– in Rechnung gestellt.