Fortbildungsdiplom SIWF – erfüllen Sie die gesetzliche Fortbildungspflicht?

Christian Weber und Marcel Raas, Fortbildungskommissionen von SGPP/SGKJPP  

Im September 2017 versandte das SIWF ohne Absprache mit den Fachgesellschaften schweizweit an  22‘000 Ärzte (von total ca.35‘000 berufstätigen Ärzten) ohne gültiges Fortbildungsdiplom einen diesbezüglichen Mahnbrief. Dies könnte zum Fehlschluss verleiten, 2/3 aller Ärzte würden ihrer Fortbildungspflicht nicht Folge leisten. Umgekehrt darf aber auch nicht gefolgert werden, diese Ärzte hätten ihre Fortbildungspflicht entsprechend den Vorgaben erfüllt und einfach kein Fortbildungsdiplom erworben, weil es ihnen vielleicht zu umständlich oder zu teuer erschienen war. Der Anteil der Ärzte mit einem gültigen Fortbildungsdiplom lag bei der SGPP und SGKJPP mit 47% resp. 48% im Vergleich zu allen andern Fachgesellschaften immerhin im oberen Drittel. Trotzdem sollen diese Zahlen zum Nachdenken anregen. Von Seiten der Behörden (BAG) und Versicherer kommen vermehrt kritische Rückfragen zur Fortbildungspflicht, nachdem im offiziellen Ärzteregister www.doctorfmh.ch bekanntlich öffentlich einsehbar ist, ob ein Arzt über ein Fortbildungsdiplom verfügt oder nicht. Bei der kürzlichen Flut von Rückfragen (an SIWF und SGPP) zeigte sich viel Unkenntnis bezüglich der geltenden Regelungen, weshalb hier nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind. Lesen Sie dazu auch die «Frequently asked Questions» FAQ auf der Homepage des SIWF und die Informationen zur Fortbildung auf der Homepage von SGPP und SGKJPP (Jahresbriefe).

  • Berufliche Fortbildung ist gesetzliche Pflicht (med.BG). Nichterfüllung kann durch die kantonalen Behörden sanktioniert werden mit Bussen oder Entzug der Berufsausübungsbewilligung. Ein Entzug des einmal erworbenen Facharzttitels ist hingegen nicht möglich.
  • Das Fortbildungsdiplom dient dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht auf einfache und anerkannte Weise. Die Deklaration der Fortbildung auf der Fortbildungsplattform SIWF sowie der Erwerb eines Fortbildungsdiploms sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, durch die SGPP und SGKJPP jedoch sehr empfohlen.
  • Die Bedeutung des Fortbildungsdiploms wird zunehmen; aktuell steht in Diskussion, das Diplom als Voraussetzung zur Praxiszulassung und Abrechnung (Projekt Tarco) zu verlangen.
  • Zwischen SIWF und Fachgesellschaften wird derzeit auch die Frage diskutiert, ob entsprechend  internationalen Trends für die Fortbildung inhaltlich strukturiertere Vorgaben zum Beispiel mit Pflichtmodulen (bis hin zur periodischen Rezertifizierung des Facharzttitels) gemacht werden sollen. Die Fortbildungskommissionen von SGPP/SGKJPP vertreten diesbezüglich eine kritische Position und favorisieren nach wie vor die Selbstverantwortung als steuerndes Prinzip für die Fortbildungsgestaltung innerhalb der geltenden Richtlinien.
  • Ein Fortbildungsdiplom muss weiterhin nur alle 3 Jahre erworben werben und ist jeweils für die drauffolgenden 3 Jahre gültig. Die entsprechende Dreijahresperiode, für welche die Fortbildung deklariert wird, kann auf der Plattform eingegeben werden.
  • Per Ende 2017 ist für den Grossteil der Psychiater wieder eine Dreijahresperiode beendet und Sie können auf der Plattform ihr Fortbildungsdiplom beantragen, wenn Sie die Fortbildung entsprechend den Vorgaben der Fachgesellschaft SGPP/SGKJPP erfüllt haben. 

 

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