Nachdem der Bundesrat am 25.10.2017 die Umsetzung von TARPSY als neue Tarifstruktur für die Psychiatrie genehmigt hat, wird diese am 01. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Das neue System wird dann in der gesamten Erwachsenenpsychiatrie zur Anwendung kommen, für die Kinder-und Jugendpsychiatrie gibt es bis zum 01.01.2019 eine Übergangsfrist, in der die Leistungserbringer wählen können, ob sie unter TARPSY, oder noch unter dem bisherigen System abrechnen wollen.
Das wesentliche Element im neuen Tarifsystem ist eine Tagespauschale mit Kostengewicht, in Abhängigkeit von Diagnose und Symptombelastung. Diese Tagespauschale sinkt mit der Länge des stationären Aufenthaltes, dadurch soll ein finanzieller Anreiz für eine Verkürzung der stationären Behandlungen geschaffen werden. Fälle mit einem Wiedereintritt innerhalb von 18 Tagen nach Entlassung aus der stationären Behandlung werden unter TARPSY als ein Fall behandelt, dazu werden die Pflegetage der einzelnen Hospitalisationen zusammengezählt. Anlässlich der Einführung von TARPSY wurde der überarbeitete Auszug für die Psychiatrie neu in das medizinische Kodierungshandbuch 2018 des Bundesamtes für Statistik integriert.
Unter dem neuen Tarifsystem steigen die Anforderungen an die Qualität der medizinischen Kodierung. Da die Kodierung unter TARPSY einen Einfluss auf das Entgelt haben wird, werden auch in den psychiatrischen Kliniken in Zukunft regelmässige Kodierrevisionen an Stichproben der Behandlungsfälle durchgeführt werden, zur Überprüfung der Abrechnung von erbrachten Leistungen. Zur Kodierung von Prozeduren werden auch in der Psychiatrie CHOP-Codes verwendet. An den CHOP-Codes der Psychiatrie wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Die Schweizerische Operationsklassifikation CHOP befindet sich auf der Webseite des BFS. Auch wenn in der Einführungsversion TARPSY 1.0 die CHOP-Codes noch nicht abgeltungsrelevant sein werden, so sollte dennoch eine vollständige Kodierung angestrebt werden. Die dabei erhobenen Daten sind eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Tarifsystems, zum Beispiel für die Berechnung möglicher zukünftiger Zusatzentgelte.
TARPSY soll permanent weiterentwickelt werden. Interessierte können sich über das Antragsverfahren daran beteiligen. Anträge der Ärzteschaft zur Weiterentwicklung des Tarifsystems können über die FMH bei der SwissDRG AG eingereicht werden. Anträge zur Weiterentwicklung der Prozedurenklassifikation (CHOP-Codes) und Anträge zur Weiterentwicklung der Kodierungsrichtlinien können direkt an das Bundesamt für Statistik gestellt werden. Bereits im Dezember 2017 wird die Folgeversion TARPSY 2.0 einem ausgewählten Fachpublikum vorgestellt werden. Für Interessierte aus Fachkreisen wird die SwissDRG AG in Zukunft jährlich eine TARPSY-Konferenz veranstalten.