Liebe Kollegen und Kolleginnen
Im Internet kursieren widersprüchliche Meinungen in Bezug auf die psychiatrische und psychotherapeutische Arbeit in der Praxis. Viele Mitglieder lassen sich dadurch verunsichern und wenden sich deswegen an uns. Deshalb wiederholen wir hier unmissverständlich: Das Ziel der bundesrätlichen Verordnung ist, die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Deswegen sollen die Patienten und Patientinnen zu Hause bleiben.
Wir Psychiater und Psychiaterinnen haben den Auftrag, die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Schweizer Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Psychische Dekompensationen und daraus resultierende Hospitalisationen müssen nach Möglichkeit verhindert werden, um eine Überlastung der Kliniken zu vermeiden. Unsere Praxen bleiben daher offen und die psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen werden wenn immer möglich weitergeführt.
Es geht nicht um die Frage, ob wir die Praxis schliessen müssen oder nicht, sondern es geht darum, dass wir, wenn immer möglich, die modernen Kommunikationsmittel (Telekonferenz, Telefon) benützen und so mithelfen, die Ziele der Verordnung des Bundesrates möglichst gut umzusetzen. Es ist unsere Aufgabe und liegt in unserer Kompetenz, zu entscheiden, ob wir einen Patienten dringend in die Praxis bestellen müssen oder ob eine telemedizinische Konsultation durchgeführt werden kann.
Dies gilt auch für die delegiert arbeitenden Psychologen und Psychologinnen. Auch sie sollen weiterarbeiten und dabei wenn immer möglich die verschiedenen telemedizinischen Tools nutzen. Wichtig ist, dass die Aufsichtspflicht durch den delegierenden Arzt, die delegierende Ärztin weiterhin sichergestellt wird; auch dies ist mittels Telemedizin möglich.
Alle bisher in den HP-NL publizierten Fragen und Antworten finden Sie auch im öffentlich zugänglichen Bereich der FMPP-Homepage.
Tragen Sie Sorge zu sich und bleiben Sie zuversichtlich!
Ihre Task Force