Liebe Kolleginnen und Kollegen
Am 2. April hat das BAG zu den verschiedenen Anfragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme von ambulanten Leistungen auf räumliche Distanz durch die obligatorische Krankenversicherung nach Rücksprache mit den Dachverbänden der Krankenversicherer sowie der Medizinaltarifkommission UVG MTK mit einem Faktenblatt Stellung genommen.
Die Taskforce FMPP hat dem BAG geantwortet.
Bei einer erheblichen Verlängerung der COVID-19-Verordnung 2 ist die delegierte Behandlung der Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgrund der aktuell geltenden Limitationen gefährdet.
Wir werden uns dieses Problems annehmen und Sie weiterhin zeitnah auch zu allen anderen Themen auf dem Laufenden halten.
Ihre Task Force