6. April 2020

 
 

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 7: BAG-Faktenblatt zur Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie

High-Priority-Newsletter der FMPP Nr. 7: BAG-Faktenblatt zur Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Im High Priority-Newsletter Nr. 6 der FMPP haben wir Ihnen das Faktenblatt des BAG vom 2.4.2020 übermittelt. In diesem sind die vorübergehenden Bedingungen für die Kostenübernahme von telemedizinischen Behandlungen ab dem 13.3.2020 für alle Fachbereiche der Medizin und insbesondere für die Psychiatrie, die delegierte Psychotherapie und für die psychologische Tätigkeit in der institutionellen Psychiatrie festgelegt. Unser Brief vom 3.4.2020 an Herrn Thomas Christen, den Vize-Direktor des BAG, wurde Ihnen ebenfalls zur Kenntnis gebracht.

In diesem Brief haben wir dem BAG unseren Dank darüber zum Ausdruck gebracht, dass telefonische und Video gestützte psychiatrische Behandlungen vorübergehend analog zu Behandlungen in der Praxis geleistet und verrechnet werden können. Dieser Entscheid erleichtert eine angemessene psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie.

Das Faktenblatt des BAG beinhaltet allerdings auch einige Punkte, die einer Klärung bedürfen. Besonders die folgende Passage (Absatz 3.1.b.) wird von unseren Mitgliedern unterschiedlich verstanden:

«Bei fernmündlicher Sitzung zwischen Arzt und Patient, welcher sich bereits in Therapie befindet, können die Limitationen analog der Limitation für die psychiatrische Diagnostik und Therapie in der Arztpraxis, d.h. 75 Minuten (Einzelsetting), angewendet werden.»

Die Taskforce legt diese Passage so aus, dass fernmündliche Behandlungen in Analogie zu den Präsenzbehandlungen in der Praxis über die Tarifposition 02.0020 abgerechnet werden. Die Aussage im Faktenblatt könnte aber auch als eine Verlängerung der telefonischen Behandlungen auf 75 Minuten Dauer für fernmündliche Behandlungen interpretiert werden; dann müsste die Position 02.0060 verwendet werden.

Da beide Positionen mit der gleichen Taxpunktzahl hinterlegt sind, spielt der Entscheid, welche Position benutzt wird, bezüglich der Kosten letztlich keine Rolle. Damit wir alle unsere Behandlungen aber korrekt abrechnen können, bedarf die FMPP einer raschen definitiven Klärung durch das BAG.

Eine weitere Unklarheit im Faktenblatt des BAG betrifft die Behandlung von neuen Patientinnen und Patienten. Im Faktenblatt ist aufgeführt, dass die vorübergehende Regelung nur für Patientinnen und Patienten gilt, welche sich bereits in Therapie befinden. Da aufgrund der mit der Pandemie einhergehenden massiven psychischen Belastungen mit einer Zunahme der Inanspruchnahme in den kommenden Wochen zu rechnen ist, wird sich die Taskforce auch der Klärung dieser dringenden Frage annehmen.

Empfehlungen für die Psychiaterinnen und Psychiater

Wir raten denjenigen, die seit dem 13.3.2020 noch keine Rechnungen gestellt haben, abzuwarten, bis das BAG zu der für fernmündliche Behandlungen zu verwendenden Tarifposition definitiv Stellung bezogen hat. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.

Diejenigen, die für den Monat März bereits Rechnung gestellt haben, haben nichts zu befürchten, da das BAG erst am 2. April 2020 auf die Frage der FMPP zur Abrechnung Stellung bezogen hat. Niemand konnte sich an Vorschriften halten, die noch nicht veröffentlicht waren.

Delegierte Psychotherapie

Die Bestimmungen im Faktenblatt des BAG für die Psychologinnen und Psychologen, die delegiert in Arztpraxen arbeiten und für die Psychologinnen und Psychologen in der institutionellen Psychiatrie, stellen eine Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung während der gegenwärtigen Krise dar. Gemäss Faktenblatt müssen fernmündliche psychologische Behandlungen als Telefonbehandlungen abgerechnet werden. Auch wenn die Limitation für diese Behandlungen von 240 auf 360 Minuten während sechs Monaten erhöht wurde, kann für viele Patientinnen und Patienten keine ausreichende Therapie gewährleistet werden. Für die psychologischen Behandlungen in der institutionellen Psychiatrie bestehen zwar keine Limitationen in Bezug auf die Gesamtdauer der Behandlungen, die einzelnen fernmündlichen Therapien sind aber auf maximal 40 Minuten pro Sitzung beschränkt. Auch dieser Entscheid beeinträchtigt die therapeutische Arbeit massiv. Aus Sicht der Taskforce sollten für die delegierten psychologischen Behandlungen die gleichen Bedingungen wie für die Psychiatrie gelten, d.h. dass die fernmündlichen Behandlungen analog zu den Präsenzbehandlungen in der Praxis abgerechnet werden sollten. Wir werden dies beim BAG einfordern.

Bei dringender Indikation können delegierte psychologische Behandlungen weiterhin in der Praxis durchgeführt werden. Der Entscheid liegt in der Verantwortung des delegierenden Arztes und der delegierenden Ärztin, dabei müssen sie als Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht für den Schutz ihrer Mitarbeitenden vor Ansteckung wahrnehmen.

 

Zu rechtlichen Fragen in Bezug auf die Arbeitssituation in den Praxen bereitet die Taskforce einen Newsletter vor, den Sie in den kommenden Tagen erhalten werden.

Wir bleiben dran!

Ihre Taskforce

 
 

FMPP-Task Force

Innerhalb des Vorstandes der FMPP hat sich eine Task Force gebildet, die alle wichtigen Fragen und Empfehlungen über COVID-19 in der Psychiatrie diskutiert und kommuniziert. Mitglieder der Task Force sind Pierre Vallon (Präsident FMPP), Alain di Gallo (Vertreter SGKJPP), Fulvia Rota (Vertreterin SGPP), Philipp Straub (Rechtsberater FMPP) sowie Christoph Gitz (Geschäftsführer FMPP).

Richten Sie Ihre Fragen bitte an fmppnoSpam@psychiatrie.noSpamch. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir nicht alle Fragen persönlich und zeitnah beantworten können. Zu den häufigsten Fragen nehmen wir jeweils in unseren regelmässig erscheinenden Newslettern Stellung. Wir bedanken uns bei den Mitgliedern, die uns auf Fakten zur inhaltlichen Ergänzung unserer Informationen aufmerksam machen.