Nun besteht Klarheit: Per 1. Juli 2022 findet nach einem 40 Jahre dauernden Provisorium der Systemwechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell statt. Psychologische Psychotherapeut*innen werden von da an auf Anordnung eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie oder eines Grundversorgers selbstständig über die Krankenversicherung abrechnen können. Was bedeutet das nun konkret für die Psychiater*innen, was ändert sich für uns?
Zur Vorgeschichte: Das Delegationsmodell, das 1981 eingeführt wurde, war von Anfang an als vorübergehende Lösung konzipiert. Selbst das Bundesgericht hat die Delegation als Übergangsmodell bezeichnet. Es stand somit immer ausser Zweifel, dass es irgendwann durch ein anderes Modell abgelöst werden würde, was 1993 auch die damalige Bundesrätin Ruth Dreifuss explizit betonte. Dies unterstreicht, dass die Vorstellung mancher Kolleg*innen, das Delegationsmodell könne am Ende doch noch definitiv implementiert werden, nie auf einer realen Grundlage basierte. Das entscheidende Kriterium zugunsten des Anordnungsmodells war eine schweizweite Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeut*innen auf hohem Niveau, inklusive einer geschützten Berufsbezeichnung. Mit dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe aus dem Jahr 2013 und der entsprechenden Verordnung war diese Voraussetzung gegeben.
2019 wurde das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Vertreter*innen unserer Fachgesellschaften haben sich dabei in erster Linie dafür eingesetzt, die aktuellen Bestimmungen von Art. 2 und 3 KLV für die Psychiater*innen beizubehalten und zu verhindern, dass diese Bestimmungen durch das neue Anordnungsmodell verschlechtert werden. In der Tat haben wir die grundlegenden Unterschiede in Aus-, Weiter- und Fortbildung der beiden Berufe immer wieder betont. Unsere konkrete Forderung war deshalb, die psychologische Psychotherapie solle in einer separaten Verordnung geregelt werden. Diesen Vorschlag haben die FMPP-Vertreter*innen auf Initiative der heutigen SGPP-Präsidentin Fulvia Rota an der Besprechung mit dem BAG vom Mai 2020 eingebracht.
