Die FMPP und die FMH erhalten aktuell immer wieder Anfragen von Ärztinnen und Ärzten, welche sich mit Rückweisungen aufgrund der engen Limitationen im TARMED 1.09_BR insbesondere auf die Leistungen in Abwesenheit konfrontiert sehen. Wir möchten dazu Folgendes festhalten: Überschreitungen der im Tarif festgelegten Limitationen über die in den Tarifpositionen festgelegten Begrenzungen hinaus bedürfen einer vorgängigen Absprache mit den Krankenversicherungen und damit einer Kostengutsprache. Die Krankenversicherer können in ausserordentlichen Situationen einzelfallabhängig eine Überschreitung mittels Kostengutsprache genehmigen. Die Kompetenz dazu liegt jedoch ausschliesslich bei der jeweiligen Krankenversicherung und kann aufgrund der vom Bundesrat verordneten Limitationen nicht vorausgesetzt werden. In Absprache mit dem BAG und den beiden Kostenträgerverbänden Santésuisse und Curafutura empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Schriftliche medizinische Begründung für die Inanspruchnahme des erhöhten Behandlungsbedarfs resp. vorgängige Anfrage betreffend die Überschreitung der gesetzten Limitation (Kostengutsprache). Diese Begründung muss für den Einzelfall patientenspezifisch verfasst werden und beim Vertrauensarzt oder vertrauensärztlichen Dienst der Krankenversicherung eingereicht werden.
- Ablehnungen der eingereichten Anträge sollen vom Vertrauensarzt schriftlich begründet werden. Mittels einer Replik kann der Leistungserbringer dann nochmals versuchen, spezifisch auf das Antwortschreiben der Krankenversicherung einzugehen und seine Begründung darzulegen (Wiedererwägungsgesuch).
- Wenn die Krankenkasse die Kostengutsprache weiter ablehnt, kann der Patient (oder der Arzt selbst im Namen des Patienten und bei entsprechender schriftlicher Ermächtigung durch ihn) beim Krankenversicherer eine rekursfähige Verfügung verlangen, welche dann auf dem juristischen Weg ggf. weiterverfolgt werden kann. Schlussendlich müssten Gerichte prüfen, ob es zulässig ist, eine Pflichtleistung durch tarifarische Vorgaben zu limitieren und somit einzuschränken. Dieser Rechtsweg kann jedoch nur auf Einzelfallebene beschritten werden.
- Problematische Einzelfälle bitte anonymisiert beim zuständigen Krankenversicherungsverband mit Kopie ans BAG Abteilung-Leistungen@bag.admin.ch zur Stellungnahme einreichen. Bitte senden Sie davon auch jeweils eine Kopie an die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife der FMH tarife.ambulant@fmh.ch und an die Ständige Tarifkommission (STK) der FMPP stk@psychiatrie.ch damit wir von diesen Fällen Kenntnis haben.
Gerne steht Ihnen die Ständige Tarifkommission der FMPP bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem zweiten Tarifeingriff oder generellen Fragen zur Anwendung des TARMED zur Verfügung. (Ansprechpartner: Alexander Zimmer)
