Topics Newsletter 05/2018

 
 
 
 

Titel

 
 

«Doctor’s Bashing» ist der neue Top-Sport !

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Seit Ende Januar 2018 vergeht keine Woche, ohne dass wir Ärzte in der Presse oder in den Medien aus verschiedensten Gründen angegriffen werden. Die häufigste Anschuldigung ist, dass wir Ärzte zu viel Geld verdienen, während Familien immer mehr Mühe haben, die Last der Versicherungsprämien zu tragen. Schon seit einigen Monaten rühmt sich das BAG, im Besitze von Statistiken zum Ärzteeinkommen zu sein. Es scheint offensichtlich zu sein, dass Bundesrat Alain Berset mit der Veröffentlichung dieser Zahlen zugewartet hat, bis die Versicherungsprämien für das Jahr 2019 publiziert waren. Bei der Präsentation der Studie, die den gewöhnlichen Kochrezepten des Populismus folgt, wurde der Fokus auf das übermässige Einkommen einer Handvoll Spezialisten, die nur einen winzigen Teil der Ärzteschaft ausmachen, gelegt. Die allgemeine Diskreditierung der Ärzte hat zum Ziel, die Einführung eines Globalbudgets, eine Sparmassnahme die bei Bundesrat und Parlament zunehmend an Beliebtheit gewinnt, zu rechtfertigen. Sollte im KVG ein Kostendach eingeführt werden, so wird im Einzelfall der Arzt derjenige sein, der seinen Patienten darüber aufklären muss, dass medizinische Leistungen, die aufgrund des Krankheitsbildes eigentlich notwendig wären, dieses Jahr nicht mehr oder erst im nächsten Jahr wieder zugänglich sind. Die Weigerung der Politiker, diese Form der Rationierung ihren Wählern im Klartext zu verkünden und diese Aufgabe einfach den Ärzten zu überlassen, muss von uns klar und deutlich angeprangert und bekämpft werden.

Pierre Vallon, Präsident FMPP

 
 

Aktuelles

 
 

TARMED: Empfohlenes Vorgehen bei Abrechnungsproblemen durch den zweiten Tarifeingriff des Bundesrats

TARMED: Empfohlenes Vorgehen bei Abrechnungsproblemen durch den zweiten Tarifeingriff des Bundesrats

Die FMPP und die FMH erhalten aktuell immer wieder Anfragen von Ärztinnen und Ärzten, welche sich mit Rückweisungen aufgrund der engen Limitationen im TARMED 1.09_BR insbesondere auf die Leistungen in Abwesenheit konfrontiert sehen. Wir möchten dazu Folgendes festhalten: Überschreitungen der im Tarif festgelegten Limitationen über die in den Tarifpositionen festgelegten Begrenzungen hinaus bedürfen einer vorgängigen Absprache mit den Krankenversicherungen und damit einer Kostengutsprache. Die Krankenversicherer können in ausserordentlichen Situationen einzelfallabhängig eine Überschreitung mittels Kostengutsprache genehmigen. Die Kompetenz dazu liegt jedoch ausschliesslich bei der jeweiligen Krankenversicherung und kann aufgrund der vom Bundesrat verordneten Limitationen nicht vorausgesetzt werden. In Absprache mit dem BAG und den beiden Kostenträgerverbänden Santésuisse und Curafutura empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Schriftliche medizinische Begründung für die Inanspruchnahme des erhöhten Behandlungsbedarfs resp. vorgängige Anfrage betreffend die Überschreitung der gesetzten Limitation (Kostengutsprache). Diese Begründung muss für den Einzelfall patientenspezifisch verfasst werden und beim Vertrauensarzt oder vertrauensärztlichen Dienst der Krankenversicherung eingereicht werden.
  2. Ablehnungen der eingereichten Anträge sollen vom Vertrauensarzt schriftlich begründet werden. Mittels einer Replik kann der Leistungserbringer dann nochmals versuchen, spezifisch auf das Antwortschreiben der Krankenversicherung einzugehen und seine Begründung darzulegen (Wiedererwägungsgesuch).
  3. Wenn die Krankenkasse die Kostengutsprache weiter ablehnt, kann der Patient (oder der Arzt selbst im Namen des Patienten und bei entsprechender schriftlicher Ermächtigung durch ihn) beim Krankenversicherer eine rekursfähige Verfügung verlangen, welche dann auf dem juristischen Weg ggf. weiterverfolgt werden kann. Schlussendlich müssten Gerichte prüfen, ob es zulässig ist, eine Pflichtleistung durch tarifarische Vorgaben zu limitieren und somit einzuschränken. Dieser Rechtsweg kann jedoch nur auf Einzelfallebene beschritten werden.
  4. Problematische Einzelfälle bitte anonymisiert beim zuständigen Krankenversicherungsverband mit Kopie ans BAG Abteilung-LeistungennoSpam@bag.admin.noSpamch zur Stellungnahme einreichen. Bitte senden Sie davon auch jeweils eine Kopie an die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife der FMH tarife.ambulantnoSpam@fmh.noSpamch und an die Ständige Tarifkommission (STK) der FMPP stknoSpam@psychiatrie.noSpamch damit wir von diesen Fällen Kenntnis haben.

Gerne steht Ihnen die Ständige Tarifkommission der FMPP bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem zweiten Tarifeingriff oder generellen Fragen zur Anwendung des TARMED zur Verfügung. (Ansprechpartner: Alexander Zimmer)

 
 

FMPP-Stellungnahme zur BASS-Studie über das Ärzte-Einkommen

FMPP-Stellungnahme zur BASS-Studie über das Ärzte-Einkommen

Pünktlich zum Prämienherbst und auf dem Weg zur nächsten Revision des Krankenversicherungsgesetzes hat das BAG mit einer vom Büro BASS durchgeführten Studie eine tendenziöse Berichterstattung über die Einkommensverhältnisse der Ärzte medienwirksam publiziert.

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Wichtiges aus den Kommissionen

 
 

Unbedingt beachten: Bedingungen zur Anordnung und Durchführung der delegierten Psychotherapie

Bereits im letzten Frühjahr haben wir Sie erstmals darüber informiert, dass seit einiger Zeit verschiedene Krankenversicherer, allen voran die KPT, bei delegierenden Ärztinnen und Ärzten überprüft, ob alle Bedingungen, die zur Anordnung und Durchführung delegierter Psychotherapie berechtigen, erfüllt werden. (siehe www.delpsy.ch -> Richtlinien -> Aufsichtspflicht in der Delegierten Psychotherapie)

Einige Kollegen, bei denen die KPT den Verdacht hegt, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und somit die Bedingungen zur Delegation nicht erfüllt haben, sehen sich nun mit der Drohung finanzieller Rückforderungen durch die Kasse konfrontiert. Die KPT stützt sich dabei auf einen unveröffentlichten Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2016 (9C_570/2015). Inwieweit dieses Urteil tatsächlich massgeblich ist für die Praxis und für die juristische Bedeutung der sogenannten Aufsichtspflicht, soll ein Rechtsgutachten klären, das in Auftrag gegeben worden ist und das in den kommenden Wochen vorliegen sollte. Die FMPP wird, gestützt auf dieses Gutachten, die bisherigen Empfehlungen überprüfen und danach die allenfalls notwendigen Änderungen und Präzisierungen vornehmen. Wir werden Sie zeitnah darüber informieren. Vorläufig gilt, dass jeder delegierende Arzt, jede delegierende Ärztin sich an die Empfehlungen zu halten hat, wonach er oder sie die Patienten persönlich kennen muss. Im Falle einer Kontrolle durch die Krankenversicherungen muss belegt werden können, in welcher Form die Aufsichtspflicht erfüllt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommission für del. Psychotherapie kdpnoSpam@psychiatrie.noSpamch

 
 

Volksabstimmung 25.11.2018: Nein zu Versicherungsspionen!

 
 

Abstimmungsunterlagen in den Briefkästen: Unterstützen auch Sie das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Versicherten!

Abstimmungsunterlagen in den Briefkästen: Unterstützen auch Sie das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Versicherten!

Der Schweizer Psychiatrieverband FMPP sagt Nein zu Versicherungsspionen und unterstützt das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Versicherten. Eine Überwachung ist für Kranke und insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine grosse und zusätzliche Belastung. Observationen machen paranoid und beeinflussen den Heilungsprozess negativ. Inzwischen sind die Abstimmungsunterlagen zugestellt worden. Setzen auch Sie ein Zeichen, motivieren Sie Ihre Familie, Ihre Freunde und Nachbarn, am 25. November NEIN zu stimmen!

Die drei Nein-Argumente der FMPP

1 Überwachung macht krank!
2 Missbrauch bekämpfen –  aber mit fairen Mitteln!
3 Sozialversicherungen und Sozialstaat nicht schwächen!

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Verbandspolitik

 
 

Vakante Positionen im Vorstand und in Kommissionen

Die Vorstände haben dieses Jahr an ihren jeweiligen Strategieretraiten beschlossen, vakante Positionen in den Gremien künftig in den Online-Newslettern auszuschreiben.

In der SGKJPP sind folgende Positionen ab sofort zu besetzen:

  • Arbeitsgemeinschaft «ASSISTENZ- UND OBERÄRZTE AA/OAe» sucht eine/n Präsidentin/en (Ansprechpartner Alain di Gallo)

  • Arbeitsgemeinschaft «Frei Praktizierende» sucht eine/n Präsidentin/en (Ansprechpartner Renato Barco)

In der FMPP sind folgende Positionen zu besetzen:

  • Die Ständige Tarifkommission der FMPP (STK) ist auf der Suche nach einem neuen Mitglied. Voraussetzung: SGPP-Mitglied, eigene Praxis im französisch oder italienisch sprachigen Teil der Schweiz (Kontakt Alexander Zimmer)

  • Die Ständige Kommission Versicherungen (SKV) sucht ab Frühjahr 2019 zwei neue Mitglieder (Kontakt Fulvia Rota)