FMPP-Stellungnahme zur BASS-Studie über das Ärzte-Einkommen

Pünktlich zum Prämienherbst und auf dem Weg zur nächsten Revision des Krankenversicherungsgesetzes hat das BAG mit einer vom Büro BASS durchgeführten Studie eine tendenziöse Berichterstattung über die Einkommensverhältnisse der Ärzte medienwirksam publiziert.

 

Am 29. Oktober 2018 hat das BAG eine Studie zum Ärzte-Einkommen publiziert. Diese basiert auf den AHV-pflichtigen Einkommen und präsentiert Daten zur Einkommenssituation der selbständigen und der angestellten Fachärzte in den Jahren 2009 – 2014. Dem BAG zufolge zeigt sich, dass die Ärzte-Einkommen bedeutend höher sind, als bisher angenommen. Darüber hinaus verdeutlicht die Studie wesentliche Unterschiede je nach Fachgebiet, zwischen selbstständig Tätigen und angestellten Ärzten sowie zwischen Ärztinnen und Ärzten. Die Psychiater belegen, leider wenig überraschend, das Schlusslicht bezüglich Einkommenshöhe.

FMH fordert Fairness

In einer gleichentags publizierten Stellungnahme fordert die FMH eine faire Diskussion. Laut dem Ärzteverband wären Transparenz und eine verlässliche Datengrundlage Basis für eine sachliche, faktenbasierte und lösungsorientierte Diskussion. Die Studie berücksichtigt beispielsweise ein Viertel der Ärzteschaft nicht – nämlich die 10'000 Assistenzärzte mit tiefen Einkommen. Wie hoch der Anteil des prämien-finanzierten Einkommens am Gesamteinkommen tatsächlich ist, wird aus der Studie ebenfalls nicht ersichtlich, denn diese ermöglicht keine Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Einkommen aus den verschiedenen Sozial- und Zusatzversicherungen. Darüber hinaus stammen die Zahlen zu den Einkommen aus dem Jahr 2014, also zeitlich vor den beiden einkommensreduzierenden Tarifeingriffen des Bundesrates. Darauf geht die BAG-Kommunikation mit keinem Wort ein.

Faire Plausibilisierung gefordert!

Leider wenig überraschend sind die Psychiater und hier insbesondere die Kinder- und Jugendpsychiater mit ihren Einkommen auch in der BASS Studie am Ende der Einkommensskala aller Fachgebiete zu finden. Das Medianeinkommen von selbstständig arbeitenden Psychiatern von CHF 192'058 ist dabei im Vergleich zu anderen, viel aktuelleren  Einkommenserhebungen, wie die im Frühjahr 2018 veröffentlichte MAS-Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BfS), überraschend hoch. Dazu muss man allerdings wissen, dass die vom BAG veröffentlichte Einkommensstudie alle Teilzeitpensen der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte auf Vollzeitäquivalente hoch gerechnet hat. In Sachen Psychiatereinkommen wirkt dieses methodische Vorgehen besonders realitätsfern.

Intellektuell-emotionale Arbeit ist anspruchsvoll 

Tatsächlich arbeiten viele Psychiaterinnen und Psychiater Teilzeit. Sie tun das in aller Regel, weil ein 42-stündiger Patientenkontakt pro Woche (im Tarmed werden sogar 46 Stunden zugrunde gelegt) in unserem Fachgebiet auf Dauer nicht möglich ist. Vollzeiteinkommen sind in der psychiatrischen Praxis kaum umsetzbar. Psychiatrische Psychotherapie bedeutet, dass man sich stets hochkonzentriert und empathisch mitfühlend auf psychisch kranke Menschen «einschwingen» muss. Die psychotherapeutischen Interventionen müssen dabei zum richtigen Zeitpunkt und in der «richtigen Dosierung» sowie emotional unterlegt erfolgen. Diese, sich in einem steten Austausch mit dem Patienten befindende intellektuell-emotionale Arbeit ist äusserst anspruchsvoll. Sie kann in qualitativ hochstehender Form kaum über viele Jahre zu neun Stunden am Tag praktiziert werden. Anders verhält sich das in Fachgebieten, deren Arbeitsalltag von einem Wechsel zwischen intellektuellen und praktisch-handelnden Arbeiten geprägt ist. Diese abwechslungsreiche Arbeit kann zeitlich länger am Stück erfolgen. Dieser Unterschied muss in einen ambulanten Tarif miteinberechnet werden. Die FMPP engagiert sich deshalb mit der FMH zusammen mit Nachdruck für eine entsprechend sachgerechte Revision des ambulanten Tarifs.  

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