
Die FMPP bildet den Dachverband der Fachgesellschaften SGPP und SGKJPP. Das Bestehen eines solchen Dachverbandes ist Voraussetzung dafür, dass unser Fach Delegierte an die Delegiertenversammlung der FMH entsenden und aktiv an den Tarifverhandlungen teilnehmen kann. Zudem können die gemeinsamen Interessen der beiden Fachgesellschaften mit mehr Gewicht vertreten werden.
Die aktuell geltenden Statuten vom 6. November 2010 haben die bis dahin äusserst schlanke Organisation der FMPP erheblich aufgebläht, was zu vielen Doppelspurigkeiten zwischen der FMPP und den Fachgesellschaften führte. Ziel der Statutenrevision ist es, sich wieder an der schlankeren Organisationsstruktur vor dem 6. November 2010 zu orientieren. Dadurch sollen der administrative und finanzielle Aufwand verringert und unnötige Überschneidungen vermieden werden. Gleichzeitig bleibt die Vertretung unseres Fachs in der DV der FMH und bei den Tarifverhandlungen gewährleistet. Die gegenseitige Information, die Koordination der Arbeiten unter den Fachgesellschaften sowie die Interessenvertretung gemeinsamer Anliegen sollen beibehalten werden. Die Mitglieder der Fachgesellschaften sollen auch künftig von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen profitieren.
Konkret ist vorgesehen, dass die Mitglieder der SGKJPP und der SGPP künftig nicht mehr gleichzeitig Mitglieder der FMPP sind, sondern «nur» noch ihrer jeweiligen Fachgesellschaft. Die FMPP wird – wie vor dem 6. November 2010 – aus den juristischen Personen SGKJPP und SGPP bestehen. Es wird jährlich nur noch eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden, und zwar anlässlich der Juni-Delegiertenversammlungen der SGKJPP und der SGPP. Die SGKJPP wird dort durch die Delegierten ihrer DV vertreten, die SGPP entsprechend durch ihre eigenen Delegierten. Im Herbst finden dann nur noch die DV der jeweiligen Fachgesellschaften statt
Die FMPP wird – ebenfalls wie vor dem 6. November 2010 – über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen. In Anwendung der gesetzlichen Regelung von Art. 957 Abs. 2 OR wird jedoch keine formelle Jahresrechnung mehr erstellt. Die Ausgaben werden durch die SGKJPP und die SGPP gemäss einem jährlich definierten Kostenschlüssel (basierend auf der Mitgliederzahl) gedeckt und von den jeweiligen Rechnungsstellern direkt der SGKJPP bzw. der SGPP in Rechnung gestellt. Da diese Ausgaben somit in den Jahresrechnungen und Budgets der SGKJPP und der SGPP abgebildet werden, kann auf Stufe FMPP auf eine Revisionsstelle und ein eigenes Budget verzichtet werden.
Mit den untenstehenden Links erhalten Sie:
Wir laden Sie herzlich ein, bis Sonntag, 31. August 2025, zu den vorgeschlagenen Statutenänderungen Stellung zu nehmen. Bitte verwenden Sie dafür den beiliegenden Vernehmlassungsbogen.
Für Fragen zum Vernehmlassungsprozess wenden Sie sich bitte an: fmpp@psychiatrie.ch
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