Neues aus der Sommersession 2018 der Eidgenössischen Räte

Das Parlament hat in der Sommersession folgende für die Psychiatrie relevante Themen behandelt: KVG. Steuerung des ambulanten Bereiches, die Motion «Leichtfertige Zwangseinweisungen verhindern!», das Thema Cannabis sowie die Standesinitiative «Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung».  

Christoph Gitz, Geschäftsführer


KVG. Steuerung des ambulanten Bereiches, 15.020

Der Bundesrat hat am 9. Mai eine Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet, nachdem die Kantone entscheiden können, wie viele ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. Die Kantone könnten so Höchstzahlen für gewisse Fachbereiche und Regionen festlegen. Zweiter Kernpunkt der Botschaft: Der Bundesrat legt einheitliche Qualitätsanforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte fest. Rechnen Ärzte zu Lasten der OKP ab, sollen sie das Schweizerische Gesundheitssystem kennen, wobei eine entsprechende Prüfung vorgesehen ist. Ferner kann der Bundesrat weitere Auflagen machen, wie die Teilnahme an Qualitätsprogrammen.


Motion «Leichtfertige Zwangseinweisungen verhindern!»

Mit der Motion 18.3654 vom 15. Juni reagiert Nationalrätin Estermann auf den Anstieg der Fürsorgerischen Unterbringungen. Der Bundesrat wird beauftragt, das ZGB so zu ändern, dass die Anordnung einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) nur noch dann ausgeführt werden darf, wenn diese Massnahme durch einen unabhängigen Arzt mit Fachausweis in Psychiatrie oder einen Amtsarzt getroffen wurde. Erstbehandelnder Rat wird der Nationalrat sein.


Thema Cannabis  

Das Thema Cannabis beschäftigt die Räte. In der Wintersession 2017 wurde der Bundesrat gleich mit vier Motionen beauftragt (vgl. z.B. 17.4111) zu prüfen, wie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung befristete wissenschaftliche Studien zur Erprobung innovativer Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Konsum von Cannabis bewilligt werden können. Sollten solche Studien nicht bewilligungsfähig sein, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament schnellstmöglich eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (sogenannte "Experimentierartikel") vorzulegen, die es erlaubt, solche Studien durchzuführen. Die SGK-NR hat daraufhin Ende Januar 2018 die Parlamentarische Initiative 18.402 «Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe» eingereicht der die Schwesterkommission im SR zugestimmt hat. Die gleichlautende Motion Zanetti 17.4210 «Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe» wurde in der Frühjahrssession 2018 im SR angenommen, im Nationalrat am 11. Juni 2018 jedoch knapp abgelehnt.

Mit der Motion 18.3389 «Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie» der SGK-NR (vgl. auch Motion Kessler 14.4164 oder Parlamentarische Initiative 17.439 «Cannabis für Schwerkranke») wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass für medizinische Zwecke produziertes Cannabis an chronisch Kranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann. Die sofortige Vereinfachung in Analogie zu den Nachbarländern soll wissenschaftlich begleitet werden. Erstbehandelnder Rat wird der NR sein.


15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit 

In dem seit Jahren umstrittenen Projekt des Bundesrates zur Revision des KVG hat der NR in der laufenden Session einen Kredit von 45 Mio. Fr. für die Jahre 2019-2022 gesprochen (je zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert), um mittels einer Qualitätskommission zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beizutragen. Mit bereits bestehenden Institutionen wie dem ANQ zu operieren wurde abgelehnt. Der Ball liegt nun bei der SGK-SR. Diese hat an ihrer Sitzung vom 29. Juni beschlossen auf die Vorlage einzutreten, da die von ihr 2016 geäusserte Kritik im neuen Entwurf Gehör gefunden habe (hälftige Finanzierung Bund und Kanton, nicht über Prämienerhöhung).


17.309 Standesinitiative Bern, Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung. 

Da nicht alle Kantone der Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (WFV) beitreten (es braucht mindestens 18 Kantone, aktuell sind es 14) hat der Kanton Bern eine Standesinitiative für eine Bundeslösung eingereicht. Dieser wurde am 13. Juni im SR und am 29. Juni in der Vorberatenden Kommission des NR nicht Folge gegeben.


 

 

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