Fähigkeitsprogramm Interventionelle Psychiatrie

 

Seit diesem Juli bietet die «Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie»   (SGIP-SSPI) das Weiterbildungsdiplom «Interventionelle Psychiatrie» an. Ab Januar 2020 gibt es dafür in Bern ein spezifisches Curriculum.

Neben der etablierten Elektrokonvulsionstherapie erweitern heute Therapieverfahren wie die repetitive transkranielle Magnetstimulation, die transkranielle Gleichstrombehandlung oder auch die Tiefenhirnstimulation in zunehmendem Masse das Spektrum. Viele dieser Behandlungsansätze führen zu bereits nachgewiesenen stabilen klinischen Erfolgen und stellen Behandlungsalternativen oder -ergänzungen zu den psychotherapeutischen und pharmakologischen Strategien dar. Sie sind insbesondere bei Erkrankungen aus dem affektiven und psychotischen Spektrum hilfreich und haben in ebendiesen Indikationen schon Einzug in Behandlungsrichtlinien gefunden. Mit der «Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie» (SGIP-SSPI) wurde eine Gesellschaft gegründet, die die richtige Anwendung dieser Therapieverfahren nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in psychiatrischer Indikation ebenso zum Ziel hat wie die Weiter- und Fortbildung in diesem Bereich.

So bietet die SGIP-SSPI seit Juli dieses Jahres ein durch das SIWF am 27. September 2018 genehmigtes und per 1. Juli 2019 in Kraft gesetztes Fähigkeitsprogramm an. Mit dem Erwerb des Weiterbildungsdiploms Interventionelle Psychiatrie können Psychiaterinnen und Psychiater dokumentieren, dass sie sich durch gezielte Weiterbildung vertiefte Kenntnisse in den interventionellen Methoden der Psychiatrie angeeignet haben. Inhaberinnen und Inhaber des Weiterbildungsdiploms dürfen in Folge selbstständig Indikationen stellen und Behandlungen durchführen. Sie dürfen zudem auch in der Weitergabe dieser Fähigkeiten und Kenntnisse unter dem Dach der  SGIP-SSPI aktiv werden. Der Fähigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, nach dieser Zeit muss eine Rezertifizierung erfolgen.

Bei Neuerwerb müssen alle im Fähigkeitsprogramm Interventionelle Psychiatrie geforderten theoretischen und praktischen Leistungen nachgewiesen werden. Die praktische Ausbildung umfasst eine 12-monatige Tätigkeit und muss innerhalb von 3 Jahren an einer anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden. Bei Beginn der Weiterbildung muss der Kandidat den ersten Teil der Facharztprüfung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben. Es wird eine Ausbildung in den beiden Kernmethoden TMS und EKT gefordert. Bei der praktischen Ausbildung müssen 30 dokumentierte Indikationsstellungen und 300 Behandlungen nachgewiesen werden. Grundsätzlich können auch andere Verfahren (z.B. transkranielle direkte Gleichstrombehandlung, Vagusnerv-Stimulation, tiefe Hirnstimulation) anerkannt werden. Kann an einer Weiterbildungsstätte nur eine der beiden Methoden erlernt werden, muss obligatorisch ein Wechsel an eine zweite Weiterbildungsstätte erfolgen. Es ist Aufgabe der SGIP-SSPI, die Weiterbildungsstätten anzuerkennen und allgemein die Entwicklung und Qualität von spezialisierten Behandlungs- und Ausbildungszentren zu fördern und zu überwachen. Eine Liste von Weiterbildungsstätten und von psychiatrischen Zentren und Praxen, die nach den Qualitätsstandards der SGIP-SSPI interventionelle Methoden bei psychiatrischen Erkrankungen anbieten, findet man auf den Internetseiten der Gesellschaft.

Neben der praktischen Weiterbildung müssen theoretische Weiterbildungen nachgewiesen werden (32 curriculare Credits und 16 spezifische aber freie Credits). Die SGIP-SSPI bietet daher ab Januar 2020 ein Curriculum in Interventionelle Psychiatrie an. Dies wird in Bern auf Englisch abgehalten und findet an 5 Nachmittagen im Jahr in einem Zweijahreszyklus statt. Für den Erwerb des Weiterbildungsdiploms müssen von den insgesamt 40 angebotenen Credits 32 nachgewiesen werden. Das Curriculum ist jedoch grundsätzlich offen für alle Interessierten und ein Einstieg ist jederzeit möglich. Es können bei spezifischen Interessen auch lediglich einzelne Module besucht werden. Information zum Curriculum finden sich auf der Homepage der Gesellschaft. Anmeldungen können über die Homepage erfolgen. Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises werden zudem 52 Stunden Supervisionen (davon 16 bei externen Supervisoren) und 4 Mini-CEX verlangt. Die Weiterbildung wird bei Abschluss überprüft und im Fall durch die Weiter- und Fortbildungskommission der SGIG-SSPI anerkannt; es muss keine Prüfung absolviert werden.

Psychiaterinnen und Psychiater, die bereits vor dem 1. Juli 2019 in dem Bereich der Interventionellen Psychiatrie gearbeitet haben, können sich dies nach den Übergangsbestimmungen anerkennen lassen. Hier muss nachgewiesen werden, dass man in den letzten 8 Jahren vor Inkraftsetzung des Weiterbildungsprogramms 1 Jahr (aufgerechnet auf 100%) im Bereich der Interventionellen Psychiatrie tätig war und in dieser Zeit mind. 30 Indikationsstellungen und 300 Behandlungen durchgeführt hat. Eine Zuordnung zu den Methoden (EKT oder TMS) fällt weg. Für Ärzte in Kaderfunktionen oder in eigener Praxis gibt es Erleichterungen in Bezug auf die theoretische Weiterbildung, die Supervisionen und Mini-CEX. Assistenzärztinnen und -ärzte müssen ebenfalls 30 Indikationsstellungen und 300 Behandlungen unter Supervision erbracht haben. Sie müssen jedoch immer die theoretische curriculare Weiterbildung, die durch die SGIP-SSPI angeboten wird, nachweisen. Anerkennungen von mind. 3-monatigen Weiterbildungs- oder Tätigkeitsperioden sind anteilig möglich. 

 

Daniela Hubl, Gründungspräsidentin der Schweizer Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie   


 

(Vorababdruck: Artikel erscheint gleichzeitig in der Schweizer Ärztezeitschrift (SAEZ)) 

 

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