

Die permanente berufliche Fortbildung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht (Med.BG), sondern essentiell für die Förderung der beruflichen Kompetenz und Erhaltung der Motivation. Die Fortbildungspflicht kann durch eine Vielzahl von beruflichen Fortbildungsformen erfüllt werden (Vorträge, Seminare, Intervision, Supervision, Q-zirkel, etc., siehe Fortbildungsprogramm der SGPP). Wesentlich bleibt bei aller Reglementierung die eigenverantwortliche Gestaltung der Fortbildung entsprechend dem persönlichen Bedarf und unabhängig davon, ob Credits ausgeschrieben sind oder nicht.
Die geleistete Fortbildung kann auf der elektronischen Fortbildungsplattform des SIWF einzeln oder pauschal deklariert werden. Es ist sogar möglich, das FB-diplom auch ohne Deklaration der Fortbildung auszudrucken bei rechtsverbindlicher Bestätigung, dass die Fortbildung gemäss den Vorgaben des Fortbildungsprogramms erfüllt worden ist. Das Fortbildungsdiplom muss weiterhin nur alle drei Jahre erworben werben und ist jeweils für die drauffolgenden 3 Jahre gültig. Die Fortbildungspflicht beginnt im drauffolgenden Jahr nach Erlangung des Facharzttitels. Die entsprechende Dreijahresperiode, für welche die Fortbildung deklariert wird, kann auf der Plattform eingegeben werden. Bitte vermeiden Sie, das Fortbildungsdiplom jedes Jahr neu auszudrucken (generiert einen Kostenbeitrag für die Fachgesellschaft).
Gesetzlich ist zwar nur die Absolvierung der Fortbildung vorgeschrieben und nicht der Erwerb eines Fortbildungsdiploms, aber es dient dem Nachweis der erfüllten Fortbildung auf einfache und anerkannte Weise. Die kantonalen Behörden verlangen bei Erteilung und Verlängerung der Praxisbewilligung zunehmend einen Fortbildungsnachweis und können die Nichterfüllung mit Bussen oder Entzug der Praxisbewilligung sanktionieren, weshalb die Bedeutung eines gültigen Fortbildungsdiploms gestiegen ist. Ein Entzug des einmal erworbenen Facharzttitels ist hingegen nicht möglich. Auch von Seiten des BAG und der Versicherer steht die ärztliche Fortbildung im Visier, weshalb vom SIWF-Plenum kürzlich das Obligatorium zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms in der Fortbildungsordnung des SIWF verankert und ein Ausbau der elektronischen Fortbildungsplattform beschlossen wurde.
Der Zugang zur Plattform erfolgt auf www.SIWF.ch/Fortbildung/Fortbildungsplattform über das persönliche Login. Bei Problemen mit dem Login hilft das SIWF weiter (Tel 031 359 12 50), bei Fragen zur Fortbildungsdeklaration das SGPP-Sekretariat (031 313 88 33). Im offiziellen Aerzteregister www.doctorfmh.ch wird automatisch eingetragen, ob ein Arzt über ein gültiges Fortbildungsdiplom verfügt oder nicht. Für Mitglieder der SGPP ist das Fortbildungsdiplom kostenfrei und inbegriffen im Mitgliederbeitrag, für Nichtmitglieder kostet es aktuell Fr. 300.- (Erhöhung auf Fr. 350.- wegen gestiegenen Abgaben ans SIWF ist anstehend).
Christian Weber, Präsident Fortbildungskommission