Mitteilungen bzgl. Probleme mit Atupri und KPT

Wie Sie aus früheren Mitteilungen wissen, wollte die Kasse Atupri bei Psychotherapien und IPPB die Sitzungsdauer limitieren und die Abrechnung der Tarmed-Position 02.0070 (LAP) massiv einschränken. Zudem hatte Atupri in mehreren uns bekannten Fällen passiven Widerstand geleistet, indem sie trotz Aufforderung keine rekursfähige Verfügung erliess. Was hat die SKV in der Zwischenzeit unternommen und erreicht? 

Fulvia Rota, Präsidentin SKV  

In einem von der SKV eng begleiteten Fall wurde mit der Unterstützung von Philipp Straub, dem Rechtsberater der SGPP, Einsprache und eine Rechtsverzögerungsbeschwerde erhoben. In der Folge hat die Kasse nach fast einem Jahr (!) endlich eine neue und adäquate Kostengutsprache für die Behandlung erlassen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, sich zu wehren. Anfang März hatte zudem die FMPP beim Bundesamt für Gesundheit eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Kasse Atupri eingereicht. Die kürzlich eingetroffene Antwort enttäuscht, da das BAG keine Stellung bezieht und einfach auf den Rechtsweg verweist, was nicht wirklich überrascht und letztlich zu erwarten war.

Bereits Mitte Februar hatte Fulvia Rota bei der PIK (Paritätische Interpretationskommission) auch einen Antrag betreffend der Zeitlimitationen eingereicht (Antrag 18002 -GI-08). Erfreulicherweise wurde dieser am 22.3.2018 angenommen. Demnach kann eine Krankenkasse die Sitzungsdauer nicht einfach eigenmächtig beschränken. Die maximale Dauer einer Sitzung ist im Tarmed bei der jeweiligen Tarifposition bei der Regel „Menge“ verbindlich hinterlegt. Für die Pos. 02.0010 und 02.0210 gilt eine max. Dauer von 90 Minuten, für die Pos. 02.0020 sind es 75 Minuten. Diese zeitlichen Limitationen sind für alle Leistungserbringer und alle Kostenträger, also auch für Atupri, verbindlich und unterliegen dem Tarifschutz gemäss Art.44 Abs. 2 KVG. Sollte die Kasse Atupri weiterhin auf den oben erwähnten Einschränkungen bestehen, so sollten Sie sich mit Hinweis auf den PIK-Entscheid wehren.

Die Krankenkasse KPT verschickt seit einigen Monaten ausführliche Fragebögen an Praxen, in denen mehrere Psychologen delegiert werden. (Weitere Details dazu im Bericht aus der KPD von Christian Bernath). Die KPT schickt aber auch den Patienten detaillierte Fragebögen zu abgeschlossenen oder noch laufenden Therapien und dies unter dem Siegel der Verschwiegenheit und hinter dem Rücken der behandelnden Ärzte, was absolut stossend und nicht zulässig ist. Auch diese Beschwerde hat das BAG nun beantwortet: So ist das BAG der Meinung, dass die Kasse im Rahmen ihrer Abklärungs- und Kontrollpflicht der Wirtschaftlichkeit von Leistungen den Versicherten Fragen stellen darf. Immerhin weist das BAG die Kasse darauf hin, dass in Bezug auf Auskunfts- und Mitwirkungspflicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Zudem verlangt das BAG von der KPT, dass der Satz des Fragebogens gestrichen wird, mit welchem die angeschriebenen Versicherten aufgefordert werden, das Auskunftsbegehren der KPT gegenüber dem Leistungserbringer zu verschweigen. Leider wird in der Antwort des BAG der Besonderheit und der Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung und der Tatsache, dass das Verschicken von Fragebögen bei einer laufenden Psychotherapie sehr heikel ist und viel Schaden anrichten kann, nicht Rechnung getragen.

Die SKV wird das weitere Vorgehen der beiden Kassen genau verfolgen und bei Notwendigkeit direkt bei den Kassen intervenieren.

Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen an die SKV wenden.

Kommentar von Christian Bernath: Die KPT will alles wissen!

Die KPT verschickt seit einiger Zeit ausführliche Fragebogen an delegierende Ärztinnen und Ärzte. Sie wollen überprüfen, ob die geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie (DP) eingehalten werden: Deshalb fragen sie, ob die Therapeuten in der gleichen Praxis arbeiten wie der delegierende Arzt, wie die Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, wer die Erstdiagnose stellt, wie viele Psychologinnen angestellt sind und mit welchem Arbeitspensum, ob die Psychotherapeutinnen die Anforderungen für die DP erfüllen, ob die Therapeuten in die Haftpflichtversicherung des Arztes aufgenommen sind, etc. Dann fordern sie Kopien der Anstellungsverträge mit den Psychotherapeuten und das Fortbildungsdiplom des delegierenden Arztes und eine Beschreibung der Delegierten Psychotherapie bezüglich Zielsetzung, Ablauf, Inhalt, etc. Diese Fragen sind zwar unangenehm aber legal. Die Krankenkassen sind laut KVG dafür verantwortlich, dass bei einer Behandlung die WZW Kriterien und die Bedingungen für die verrechneten Leistungen gemäss Spartenkonzept  erfüllt sind und sie dürfen das auch überprüfen. Dass die KPT aber auch bei den Patienten Umfragen macht mit der Verpflichtung, dass die betroffenen Ärzte nicht informiert werden, ist höchst problematisch und wird durch die FMPP nicht akzeptiert! 

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