Nationale Strategie psychische Gesundheit

Die psychische Versorgung gehört zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrats. So ortete der im November 2016 publizierte Bericht «Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz» Handlungsbedarf in vier Feldern: Sensibilisierung, Entstigmatisierung und Information; Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung; Advocacy und Wissensgrundlagen sowie Strukturen und Ressourcen. Der Bundesrat will künftig seine Koordinationsaufgaben darauf fokussieren, die psychische Gesundheit in bestehende Programme einzubringen, die Vernetzung der Akteure auszubauen und eine Überprüfung der Finanzierung anzustossen.

Christoph Gitz, Geschäftsführer

Im November 2016 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) (13.33790) vom Mai 2013. Das Postulat forderte, dass der Bundesrat aufzeigt, wie er das umfassende Monitoring des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) «Psychische Gesundheit in der Schweiz» aus dem Jahr 2012 einschätzt und welche konkreten Massnahmen er zu ergreifen gedenkt. Die Anliegen der Petition 12.2037 «Psychische Gesundheit. Für uns alle – gegen Ausgrenzung» des Vereins «Aktionsbündnis Psychische Gesundheit» wurden dabei mitberücksichtigt.

Als Basis zur Beantwortung des Postulats diente der Bericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahme und Handlungsfelder», der im Mai 2015 vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik verabschiedet wurde. Eine weitere Grundlage war der Bericht zum Postulat Stähelin (10.3255) «Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz», der im März 2016 vom Bundesrat verabschiedet und veröffentlicht wurde. Ebenfalls mit eingeflossen sind der Bericht in Erfüllung der Motion 11.3973 «Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen», der zusammen mit einem Aktionsplan ebenfalls seit November 2016 der Öffentlichkeit vorliegt (vgl. Rubrik «Hotspot»). Schliesslich ist als weitere Grundlage auch die im Auftrag des BAG vom Büro BASS erstellte und im November 2016 veröffentlichte Studie zur «Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz» zu erwähnen. (vgl. Rubrik «Hotspot»). Der Vollständigkeit halber seien auch noch die folgenden, weiteren Aktivitäten auf Bundesebene erwähnt, wie etwa die Nationale Strategie Sucht, die Nationale Demenzstrategie, die Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) sowie die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV).

Handlungsfelder und Massnahmenbereiche
Der Bericht «Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz» ortet Handlungsbedarf in vier Feldern. Derweil im Bereich «Sensibilisierung, Entstigmatisierung und Information» sowie im Bereich «Umsetzung von Aktivitäten der Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung» insbesondere die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz mit den Kantonalen Aktionsprogrammen aktiv ist, konzentriert sich der Bund neben seinen Koordinationsaufgaben vor allem darauf, die psychische Gesundheit in seine bestehende Programme einzubringen sowie die Strukturen/Ressourcen durch einen Ausbau der Vernetzung der Akteure und eine Überprüfung der Finanzierung zu stärken. Die Finanzierung konnte durch die vom Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) beschlossene Erhöhung des Prämienzuschlags für die Allgemeine Krankheitsverhütung von heute Fr. 2.40 auf neu Fr. 3.60 (2017) bzw. Fr. 4.80 (2018) je versicherte Person bereits realisiert werden. Mit den damit jährlich um knappe 8 Mio. Franken erhöhten Mitteln wird die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in den kommenden Jahren zu einer zentralen Akteurin im Bereich der Konzeption, Unterstützung und Weiterentwicklung von Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention psychischer Krankheiten.

Zur Umsetzung der im Bericht zum Postulat Stähelin (10.3255) «Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz» formulierten Massnahmen sind drei Pisten vorgesehen:

  1. Verbesserung der Koordination der Angebote und Weiterentwicklung der Angebotsqualität
  2. Nachhaltige Finanzierung der intermediären Angebotsstrukturen (z.B. Tages- und Nachtkliniken)
  3. Unterstützung der Qualifikation von Fachpersonen im Bereich Psychiatrie

Diese Umsetzungsmassnahmen liegen in der Zuständigkeit verschiedener Bundesstellen, der GDK sowie der Kantone und der Leistungserbringer. Daneben werden im Bereich Psychische Gesundheit weitere Aktivitäten auf Bundesebene durchgeführt, so unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans Suizidprävention oder die Nationale Strategie Sucht.

Fazit und Ausblick
Das neuste Monitoring zur psychischen Gesundheit in der Schweiz (Obsan Bericht 72) hält fest, dass die psychische Belastung der Bevölkerung in der Schweiz in den letzten Jahren stabil geblieben ist, wobei sich ein Zeitvergleich als relativ schwierig und die epidemiologische Datenlage als ungenügend erweist. Zwar hat die Inanspruchnahme von Behandlungen bei psychischen Beschwerden zugenommen, es darf aber weiterhin von einer gewissen Behandlungslücke ausgegangen werden, insbesondere in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen sowie in ländlichen Gebieten. Dies hat sowohl mit der Verteilung der vorhandenen Ressourcen zu tun als auch mit den bekannten individuellen oder gesellschaftlichen Zugangshürden. Trotz der im europäischen Vergleich sehr hohen Anzahl an Psychiaterinnen und Psychiatern in der Schweiz kommt es zu langen Wartezeiten für Termine und Therapieplätze in psychiatrischen Praxen, was nur z.T. mit tiefen Arbeitspensen, nicht finanzierten Vorhalteleistungen etc. erklärt werden kann. Vielmehr gilt es in naher Zukunft nicht nur die Attraktivität des Fachs für den Nachwuchs im Auge zu behalten, sondern auch die Verteilung der Ressourcen und der Aufgaben zwischen den Versorgungsbereichen, zwischen Fachpersonen sowie zwischen Gesundheits- und Sozialwesen zu überdenken.  

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