Stellungnahme der SKV: Ärzteliste Favorit Medica und Favorit Medpharm 2019 der Krankenkasse Swica

Fulvia Rota, Präsidentin SKV  

In den vergangenen Wochen hat die Ständige Kommission Versicherungen (SKV) erfahren, dass einige Kolleginnen und Kollegen von der Krankenkasse Swica einen Brief erhalten haben, in welchem ihnen Folgendes mitgeteilt wird: «Nach der Analyse der Leistungsdaten 2017 können wir Sie vorerst nicht auf der provisorischen Ärzteliste für das Jahr 2019 aufführen, da die Patientenzahl nicht den Auswahlkriterien entspricht. … Für die Aufnahme auf die Ärztelisten muss der Kostenindex oder dessen Durchschnitt der letzten drei Jahre unter dem Grenzwert liegen ...». Dazu bezieht die SKV wie folgt Stellung: Favorit medica und Favorit Medpharm sind Versicherungsmodelle der Swica, welche die Kasse ihren Versicherten innerhalb der Grundversicherung anbietet. Es handelt sich dabei um freiwillige Angebote, bei welchen die Prämie für die Grundversicherung reduziert wird. Im Gegenzug haben die Patientinnen und Patienten jedoch nur eine eingeschränkte Arztwahl, d.h. dass die von ihnen aufgesuchten Ärzte auf den Ärztelisten Favorit Medica und Favorit Medpharm aufgeführt sein müssen, ansonsten die Behandlungskosten nicht übernommen werden!

Das Vorgehen der Swica ist juristisch völlig zulässig. Weder die SKV noch die Fachgesellschaft können darauf Einfluss nehmen. Die Patientinnen und Patienten sind völlig frei, diese Versicherungsform zu wählen. Sie haben daneben weiterhin die Möglichkeit, auch die normale Grundversicherung zu wählen. Es besteht also mit andern Worten keinerlei Zwang. Das Problem ist, dass die Patienten bei Abschluss dieser Versicherungsform die Bedeutung der eingeschränkten Arztwahl verkennen und annehmen, dass das kein Problem darstellen wird, weil z.B. der Hausarzt sowieso auf der Liste steht; dabei wird in der Regel nicht an eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung gedacht.

Die SKV empfiehlt denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die einen solchen oder einen ähnlichen Brief erhalten haben, in einem Brief an die Swica ihr Spezialgebiet und/oder eine besondere Patientenpopulation etc. geltend zu machen. Falls die Swica die Aufnahme auf die Ärzteliste ablehnt, Sie zur Zeit jedoch Patienten behandeln, die gemäss dieser eingeschränkten Form versichert sind, so sollten sich diese Patienten bei der Swica melden. Möglicherweise erlaubt die Kasse den Patienten, rückwirkend auf Anfang Jahr in die normale Grundversicherung zurück zu wechseln. Wenn Sie zurzeit keine Swica-Patienten behandeln, die diese Versicherungsform gewählt haben, so müssen Sie nicht zwingend etwas unternehmen, die Liste wird sowieso alle Jahre wieder geändert und angepasst.

Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen an die SKV wenden.


 

 

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