

Der Bundesrat hat im September 2017 bekanntgegeben, dass die Schweiz als assoziiertes Mitglied des Schengener Abkommens die EU-Richtlinie zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie übernehmen wird. Darin sollen allerdings Ausnahmeregelungen integriert werden, die Rücksicht auf die schweizerischen Besonderheiten nehmen. Die Anpassung der EU-Waffenrichtlinie ist Teil des gesamteuropäischen Schutzes gegen Terrorismus. Der Erwerb und der Besitz von gefährlichen Feuerwaffen, namentlich so genannte halbautomatische Waffen, sollen damit eingeschränkt werden. Der Handlungsbedarf ist auch in der Schweiz gross: Nur wenige Länder in Europa weisen mit 27 Feuerwaffen pro 100 Einwohner eine derart hohe Waffendichte auf. 2018 verabschiedete das Schweizer Parlament die Änderungen des Waffengesetzes. Im November 2018 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage. Im Januar 2019 wurde von der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) ein Referendum gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie eingereicht. Die Gesetzesanpassung soll deshalb am 19. Mai 2019 zur Abstimmung gelangen.
Die Schweizer Psychiaterinnen und Psychiater sprechen sich gegen das Referendum aus und unterstützen die im Jahr 2017 in Kraft getretene neue EU-Waffenrichtlinie. Im Fokus der Psychiatrieverbände steht in erster Linie der Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihres Umfelds. Dies auch im Wissen darum, das psychische Störungen weit verbreitet sind: Dem OBSAN-Bericht 2016 über die psychische Gesundheit in der Schweiz zufolge erkrankt jede zweite Person irgendwann in ihrem Leben an einer psychischen Störung. Mit einer Waffe könnten Betroffene sich selber oder andere gefährden. Die neue EU-Waffenrichtlinie erschwert den Zugang zu besonders gefährlichen Schusswaffen. Insbesondere bei der Suizidprävention spielt die Verfügbarkeit von Schusswaffen eine zentrale Rolle. Suizide mit einer Schusswaffe sind auch in der Schweiz weit verbreitet: Pro Jahr werden hierzulande über 200 Schusswaffensuizide verzeichnet. Psychische Krankheiten wie Depressionen, Suchterkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen können mit suizidalen Gedanken und Suizidversuchen einhergehen. Es ist darum folgerichtig, dass Psychiaterinnen und Psychiater alle Massnahmen unterstützen, die den Zugang zu Waffen erschweren. Die Dachorganisation der psychiatrisch-psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (FMPP) empfiehlt deshalb, die Änderung der EU-Waffenrichtlinie an der Urne anzunehmen.