Ist der neue Ärztetarif konsensfähig?

Nach dem seit 1.1.2018 gültigen und inzwischen finanziell spürbaren Tarifeingriff durch den Bundesrat steht nun die von der FMH intensiv vorangetriebene Gesamtrevision des Tarmeds (TARCO) kurz vor der Zielgeraden. Die Leistungsstruktur ist verabschiedet und die Kostensätze nach KOREG sind berechnet. Die Verhandlungen mit den Tarifpartnern laufen bereits. H+ berechnet aktuell noch die Kostensätze der ambulanten Spitalleistungen nach INFRA. Im Oktober soll die Ärztekammer der FMH den neuen Tarif verabschieden. Bis dahin muss zwischen den vier Tarifpartnern aber ein Konsens gefunden werden. Somit stehen wir vor einem heissen Herbst: Scheitert der neue Tarif, scheitert wohl auch die Tarifpartnerschaft. Der Amtstarif würde dann zum Normalzustand – mit allen seinen Risiken.

Seit einem halben Jahr gilt nun der zweite Tarifeingriff des Bundesrates in den Tarmed. Diese Massnahme ist für viele von uns bereits spürbar, denn der verordnete «Spartarif» reduziert den Umsatz einer psychiatrischen Praxis um rund 3-4%. Inzwischen steht nun die von der FMH als Alternative vorangetriebene Tarifgesamtrevision (TARCO) kurz vor dem Abschluss. Das Leistungsspektrum (Nomenklatur) ist verabschiedet. Für die ärztlichen Leistungen (AL) wurden die Kostensätze ermittelt. Ebenso wurden die Kostensätze für die Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) = TL nach KOREG festgelegt. Aktuell berechnet H+ noch die IPL der Spitäler nach dem INFRA-Modell. Dies soll bis Ende August abgeschlossen sein. Danach wird die FMH ihre Mitglieder über alle Kostensätze informieren.

Verhandlungsgespräche laufen seit Frühjahr

Der Ärztekammer FMH vom 25. Oktober 2018 soll der bis dann mit den Tarifpartnern H+, Curafutura und MTK verhandelte, neue ambulante Abrechnungstarif zur Abstimmung vorgelegt werden. Sollte der revidierte Tarif von der FMH und den Entscheidgremien ihrer Tarifpartner im Herbst angenommen werden, könnte er Ende 2018 dem Bundesrat zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden. Nach wie vor ist der Ausgang der Tarifarbeiten noch ungewiss und das Vorhaben kann auf mehreren Ebenen scheitern – sei es FMH-intern, bei den Tarifpartnern, beim Preisüberwacher oder beim Bundesrat. Wenn der neue Tarif scheitert, hätte der jetzige Amtstarif weiterhin Gültigkeit. Das wäre umso gravierender, da das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 29. März 2018 dem Bundesrat die Befugnis gegeben hat, den Tarmedtarif bei Bedarf linear zu kürzen und dabei auch politische Anliegen zu berücksichtigen.

Es gilt, den Ball ins Tor zu schiessen

Falls aber der gesamtrevidierte Tarif durchkommt, bleibt die bundesrätliche Forderung nach Kostenneutralität eine schwerverdauliche Forderung. Kein Fachgebiet, auch nicht die Psychiatrie, kann deswegen mit wesentlichen Ertragssteigerungen durch den neuen Tarif rechnen. Für uns Psychiaterinnen und Psychiater hätte der neue Tarif aber trotzdem Vorteile: Erstmals wären sämtliche Leistungen, die wir in unseren Praxen erbringen, auch in tarifarisch verrechenbaren Positionen abgebildet. Zudem brächte der neue Tarif die Tarifautonomie zurück. Die tarifarischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft blieben uns damit erhalten.

«Tarmed update» Kurs am PSY-Kongress am 5.9.2018 von 10.00-13.30 Uhr

Am PSY-Kongress leitet Alexander Zimmer einen Kurs, an dem sich Tarmedanwender ein vertieftes Wissen über die Anwendung des TARMED zulegen können. Es geht darum, was es seit dem am 1.1.2018 gültigen zweiten Bundesratseingriff Neues gibt, was gleich blieb und was ab 2018 im UVG/IVG/MVG Bereich gilt.

 

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