Die häufigsten Fragen zum neuen seit 1.1.2018 gültigen Tarmed

Frage 1: Die Krankenkasse hat eine Rechnung wegen unzulässiger Anwendung der Wegstrecke +00.0095 zurückgewiesen. Wie soll ich die Wegstrecke verrechnen?

Für Psychiater hat der Bundesrat eine eigene Wegstreckenposition als Zuschlagsleistung in unserem Kapitel 02 geschaffen, die ab 1.1.2018 zwingend zu benutzen ist: 02.0015 + Wegentschädigung für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, pro 5 Min. Diese kann aber nur mit den Positionen 02.0010, 02.0020 und 02.0080 kombiniert werden.

Frage 2: Ein Bericht ist aufwendig und benötigt viel Zeit. Wie kann ich Berichte verrechnen?

Ärztliche Berichte ( z.B. Schriftverkehr unter Ärzten, vom Versicherer verlangte Berichte usw.) wenn sie medizinisch und/oder administrativ notwendig sind) können von den Ärzten via 00.2285 (erste Seite) und 00.2295 (jede folgende Seite) in Rechnung gestellt werden. Der ersten Seite werden im Tarif 11 Minuten und für jede weitere 9 Minuten zugrunde gelegt. Das ist für psychiatrische Berichte (zu) knapp bemessen. Ich kann nur raten, sich möglichst kurz zu fassen und wenigstens die Seiten nicht länger werden zu lassen als im Tarmed vorgegeben (35 Zeilen pro Seite) und dann lieber wieder eine neue Seite mit neuer Verrechnungsmöglichkeit, also eine weitere 00.2295 zu beginnen.

Frage 3: Wie kann die FMPP zulassen, dass Hausärzte mit Fähigkeitsausweis Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM  nach dem Bundesratseingriff vom 1.1.2018 für eine Stunde psychologische Beratung mehr erhalten als Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie für die gleiche Zeiteinheit Psychiatrischer Diagnostik oder Therapie?

Der Bundesrat hat bei seinem Verordnungseingriff vom 1.1.2018 festgelegt, dass die Weiterbildungsjahre bis zum Erreichen des Facharzttitels keine Rolle mehr spielen sollen. Er hat deshalb den Dignitätsfaktor für alle Fachrichtungen auf 0.985 festgelegt. Für die Psychiatrie lag dieser Faktor vor dem Bundesratseingriff bei 1.043. Da der Dignitätsfaktor zur Berechnung der ärztlichen Leistung (AL) heran gezogen wird, reduziert sich die AL bei allen Positionen der Psychiater entsprechend. Der Dignitätsfaktor der Hausärzte lag vor dem Bundesratseingriff bei 0.905.  Deren AL erhöht sich entsprechend. Durch die niedrigere Produktivität der Psychiater, die der Bundesrat bei 79% belassen hat, haben wir trotzdem noch eine leicht höhere Taxpunktanzahl für die AL.  Der Technischen Leistung (TL) einer Hausarztpraxis wird allerdings deutlich mehr Personal und Infrastrukturkosten hinterlegt. Sie blieb zwar durch den Bundesratseingriff unverändert. Sie liegt aber von jeher deutlich höher als die TL einer Psychiaterpraxis.  AL und TL zusammengezählt ergibt dann den höheren Umsatz von Hausärzten mit Fähigkeitsausweis Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM im Vergleich zu Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie. Die FMPP hat sich in ihrer Vernehmlassung zum Verordnungseingriff und via Pressecommunqué vehement gegen eine Reduktion und Einebnung des Dignitätsfaktors gewehrt. Der Bundesrat wich allerdings nicht von seinem Vorhaben ab.

Frage 4: Wie kann ich Therapiereflexion und -planung (z.B. schriftliche Planung einer Therapieintervention) verrechnen?

Nach dem Bundesratseingriff mit seiner Differenzierung der Leistungen in Abwesenheit ist eine solche Verrechnung nicht mehr explizit möglich. Die FMPP empfiehlt die Zeit gemäss *PIK-Entscheid Nummer 16007 Führung des Patientendossiers* direkt im Anschluss an die Konsultation im Sinne eines Patientendossiereintrages mit der Konsultationsposition abzurechnen. Natürlich müssen die Zeitlimitationen des Tarmed dabei berücksichtigt werden. In der Gesamtrevision des Tarmed (TARCO) ist eine Leistungsposition *schriftliche Therapieplanung* vorgesehen.

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