

Im Jahr 2011 hat der Verwaltungsrat der SwissDRG AG für die schweizerische Neuentwicklung der Tarifstruktur TARPSY folgende Anforderungen formuliert: Der Tarif soll gesamtschweizerisch einheitlich, einfach und praktikabel sein sowie alle Fälle im Anwendungsbereich abdecken und diese einer Leistungsklasse zuweisen. Dabei sollen Bezüge zur Art der Leistung und Ressourcenintensität bestehen, ebenfalls sollen Betriebsvergleiche ermöglicht sowie Fehlanreize minimiert werden. Es sollen im stationären Bereich künftig drei Tarife gelten: DRG für die Akutsomatik, TARPSY in der stationären Psychiatrie sowie ST Reha für den Bereich der Rehabilitation. Somit haben alle stationären Tarife wie vom KVG gefordert einen Leistungsbezug.
Für die Einführungsversion 1.0 gelten folgende Eckpunkte für psychiatrischen Kostengruppen: sie basieren auf leistungsbezogenen, degressiven Tagespauschalen ohne Fallpauschalelemente, Variablen zur Definition der Psychiatrischen Kostengruppen (PCG) sowie den Hauptdiagnosen (ICD-10), dem Alter (< 18, 18-74, > 75), auf den auf drei Dimensionen reduzierte HoNOS/-CA, den psychiatrischen und somatischen Nebendiagnosen sowie in der Weiterentwicklung auf CHOPs. Im Unterschied zu den DRGs in der Somatik stützt sich TARPSY auch künftig auf Tagespauschalen, weil psychiatrische Diagnosen nicht genügend gut mit der stationären Behandlungsdauer korrelieren. So kann eine Hospitalisation mit der Diagnose Schizophrenie drei Tage aber auch drei Monate dauern. Erreicht wurde inzwischen ebenfalls, dass TARPSY V 1.0 für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, wo es noch einige ungelöste Probleme gibt, für das Jahr 2018 freiwillig sein wird. Dazu konnten mit Unterstützung der FMH CHOP-Anträge für Komplexbehandlungen, Entzug/Entwöhnung, 1:1-Behandlungen, Kriseninterventionen, interdisziplinäre Behandlungen (bei Demenz) eingereicht werden. Ferner gelten Zusatzentgelte aus der Akutsomatik künftig auch für die Psychiatrie. TARPSY wird sicher eines unserer ständigen Informationstraktanden in unseren Newslettern 2017 sein.