Anerkannte psychotherapeutische Institute

Für angehende Fachärzte:

Die Psychotherapieausbildung zum Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie muss zwingend an einem von der SGPP anerkannten psychotherapeutischen Institut absolviert werden.

Liste der anerkannten psychotherapeutischen Institute

Für psychotherapeutische Institute:

Noch nicht anerkannte psychotherapeutische Institute, können einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Antragsstellung kostet CHF 400.- und erfolgt durch das Institut per E-Mail an sgpp@psychiatrie.ch inkl. Dokumentation in dem die Anerkennungskriterien belegt werden müssen. Es steht kein Antragsformular zur Verfügung. Die Anerkennungskriterien sind im Weiterbildungsprogramm Psychiatrie und Psychotherapie, im Anhang 1 beschrieben.

Anerkennungskriterien Stand 26.09.2024

Folgende Kriterien müssen von einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht erfüllt werden:


    1. Für den Basisunterricht: Vermittelt werden innerhalb von maximal 3 Jahren die im Lernzielkatalog (Ziffer 3.1) aufgeführten Kenntnisse, die im ersten Teil der Facharztprüfung geprüft werden (vgl. Ziffern 4.2 und 4.4.1): 240 Credits Basisunterricht inklusive Einführung in die Psychotherapie (vgl. Ziffer 2.2.5 Abs. 2 lit a)
    2. Für die vertiefte Weiterbildung in Psychotherapie i.e.S.: Das Zentrum bietet mindestens 180 Credits curriculare Weiterbildung zu Vertiefung (gemäss Lernzielkatalog Ziffer 3.1) in Psychotherapie i.e.S. in einem der drei anerkannten Modelle an.
  1. Mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kandidatinnen und Kandidaten hat Einsitz im Leitungsgremium des Zentrums.
  2. Eine Delegierte oder ein Delegierter des Zentrums nimmt obligatorisch an der jährlichen Koordinationskonferenz der Zentren für postgradualen Unterricht teil, die von der SKWF veranstaltet wird, und berichtet dort über die durchgeführten und geplanten Weiterbildungsaktivitäten.
  3. Das regionale Zentrum für postgradualen Unterricht arbeitet mit einem universitären Zentrum zusammen.
  4. Der Jahresbericht des regionalen Zentrums wird der SGPP jährlich zugestellt. Dieser informiert auch über die von den Kandidat:innen zu tragenden Kosten.

Folgende Kriterien müssen von einem psychotherapeutischen Institut erfüllt werden:

  1. Das Institut bietet mindestens 180 Credits curriculare Weiterbildung zur Vertiefung (gemäss Lernzielkatalog Ziffer 3.1) in Psychotherapie i.e.S. in einem der drei anerkannten Modelle an. Die Weiterbildung ist auf die klinischen Tätigkeiten der Psychiater-Psychotherapeutin oder des Psychiater-Psychotherapeuten ausgerichtet.
  2. Mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat Einsitz im Leitungsgremium des Institutes.
  3. Das Institut ist im angebotenen psychotherapeutischen Modell von einer massgeblichen nationalen oder internationalen Vereinigung oder Berufsorganisation anerkannt.
  4. Das Institut verfügt über Supervisorinnen und Supervisoren mit Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie
  5. Das Institut garantiert der Kandidatin oder dem Kandidaten die für die Ausbildung notwendigen Angebote von Supervisorinnen und Supervisoren und Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten des angebotenen psychotherapeutischen Modells.
  6. Das Institut schliesst mit der Kandidatin oder Kandidaten einen den Anforderungen des Weiterbildungsprogramms entsprechenden Vertrag ab.
  7. Das Institut stellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit (Spätestens per Juni des darauffolgenden Jahres) im Rahmen der Weiterbildung der Kandidatinnen und Kandidaten der SGPP zu. Der Bericht soll auch über die Vertragsbedingungen und insbesondere über die von den Kandidatinnen und Kandidaten getragenen Kosten informieren.

Die Anerkennung eines regionalen Zentrums für postgradualen Unterricht oder eines psychotherapeutischen Instituts erfolgt jeweils für 3 Jahre.

Falls während mehr als drei Jahren keine Kandidatinnen und Kandidaten oder keine Kandidatin oder Kandidat für die Fachärztin oder den Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie ausgebildet werden, wird das Zentrum oder das Institut von der Liste der akkreditierten Psychotherapie Instituten gestrichen.

Psychotherapie Kommission

Funktion
Name
PräsidentinPD Dr. med. Steffi Weidt
Mitglied, zuständig für französische und italienische AnfragenDr. med. Lorenza Bolzani