Weiterbildung in einem Schwerpunkt

Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie können eine oder mehrere psychiatrische Subspezialisierungen machen, welche zu einem oder mehreren privatrechtlichen Schwerpunkttitel führen. Diese Schwerpunktweiterbildungen können teilweise bereits während der Weiterbildung zur/zum Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert werden, mindestens ein klinisches Weiterbildungsjahr muss jedoch nach Erteilung des Facharzttitels erfolgen. Die anrechenbare klinische Weiterbildung muss an Weiterbildungsstätten erfolgen, die über eine Anerkennung im entsprechenden Schwerpunkt verfügen. Neben der klinischen Weiterbildung müssen noch fachspezifische Supervisionen, Theoriekurse, Prüfungen und je nach Fach Therapien oder Konsiliar- und Liaisontätigkeit nachgewiesen werden.  

Die vier psychiatrischen Schwerpunkte sind: