

Dieser Inhalt ist nur für eingeloggte Mitglieder verfügbar.
Dieser Inhalt ist nur für eingeloggte Mitglieder verfügbar.
Nein, mit dem Wegfall des Delegationsmodells können Psychiater*innen nach der Übergangsfrist, also per 1. Januar 2023, keine Psycholog*innen mehr anstellen, sofern die Leistungen der Psycholog*innen über die OKP abgerechnet werden sollen. Psychiater*innen und Psycholog*innen dürfen aber weiterhin in gemeinsamen Räumlichkeiten tätig sein. Eine solche Zusammenarbeit kann dadurch erfolgen, dass sich jede Psycholog*in als selbständig Erwerbende anmeldet und eine eigene ZSR-Nummer beantragt. Diese Zusammenarbeitsform dürfte gerade bei kleineren und mittleren Praxen im Vordergrund stehen (siehe Frage 6.3).
Möglich ist auch, dass sich in gemeinsamen Räumlichkeiten tätige Ärzt*inne und Psycholog*innen zu einer Einrichtung der ambulanten Krankenpflege (für die Ärzt*innen) und/oder zu einer Organisation der psychologischen Psychotherapie (für die Psycholog*innen) zusammenschliessen und jeweils durch diese angestellt werden (siehe Frage 6.2).