1.1 Was gilt für die delegierenden Fachpersonen ab dem 1. Juli 2022?
1.2 Es heisst, dass sich die psychologischen Psychotherapeut*innen ab Einführung des neuen Anordnungsmodells selbstständig machen müssen. Stimmt das?
1.3 Dürfen Psychologen weiterhin in Praxen von niedergelassenen Psychiater*innen angestellt werden?

1.1 Was gilt für die delegierenden Fachpersonen ab dem 1. Juli 2022?

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1.2 Es heisst, dass sich die psychologischen Psychotherapeut*innen ab Einführung des neuen Anordnungsmodells selbstständig machen müssen. Stimmt das?

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1.3 Dürfen Psychologen weiterhin in Praxen von niedergelassenen Psychiater*innen angestellt werden?

Nein, mit dem Wegfall des Delegationsmodells können Psychiater*innen nach der Übergangsfrist, also per 1. Januar 2023, keine Psycholog*innen mehr anstellen, sofern die Leistungen der Psycholog*innen über die OKP abgerechnet werden sollen. Psychiater*innen und Psycholog*innen dürfen aber weiterhin in gemeinsamen Räumlichkeiten tätig sein. Eine solche Zusammenarbeit kann dadurch erfolgen, dass sich jede Psycholog*in als selbständig Erwerbende anmeldet und eine eigene ZSR-Nummer beantragt. Diese Zusammenarbeitsform dürfte gerade bei kleineren und mittleren Praxen im Vordergrund stehen (siehe Frage 6.3). 

Möglich ist auch, dass sich in gemeinsamen Räumlichkeiten tätige Ärzt*inne und Psycholog*innen zu einer Einrichtung der ambulanten Krankenpflege (für die Ärzt*innen) und/oder zu einer Organisation der psychologischen Psychotherapie (für die Psycholog*innen) zusammenschliessen und jeweils durch diese angestellt werden (siehe Frage 6.2). 

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