Neueste Infos zum Ärztestopp

 

Christoph Gitz, Geschäftsführer


Die Zulassung von Leistungserbringern, der sogenannte Ärztestopp ist seit 2001 nur provisorisch geregelt. Eine definitive Lösung hat es schwer im Parlament. Die Räte sind sich zwar einig, dass der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland gebremst werden muss. Von einer Einigung sind sie aber weit entfernt. Der Nationalrat beharrte in seiner zweiten Beratung über die Vorlage am 11. September darauf, dieses Geschäft mit dem von den Kantonen hoch umstrittenen Systemwechsel der Einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen der Krankenversicherung, EFAS, zu verknüpfen.

Der Nationalrat besteht darauf, dass die Kantone die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte beschränken müssen, und die seit 17 Jahren geltende Kann-Formulierung fallen zu lassen sei. Die Versicherer sollen die von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen anfechten können. Beim Vertragszwang kam der Nationalrat dem Ständerat einen Schritt entgegen und verzichtete auf eine Lockerung.

Bezüglich Sprachkompetenzen von Ärztinnen und Ärzten sind sich die Räte inzwischen soweit einig, dass diese in einer Prüfung nachgewiesen werden müssen - es sei denn, die Ausbildung wurde in der Schweiz oder zumindest in einer Amtssprache absolviert.

Zurückkommen möchte der Nationalrat auf bereits früher gefällte Entscheide zur Aufsicht über Ärztinnen und Ärzte: Nicht die Kantone, sondern die Krankenkassen sollen über die Einhaltung der Qualität wachen. Diskussionslos hat der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen.



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