SGPP und SGKJPP stellen Argumentarium als Basis für Stellungnahmen zur Verfügung

Der Bundesrat will die delegierte Psychotherapie durch ein Anordnungsmodell ersetzen und hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. Die Vorstände von SGPP und SGKJPP haben basierend auf den Resultaten der Mitgliederumfrage ein Argumentarium erarbeitet. Dieses bildet das Fundament für ihre Vernehmlassungsantworten und kann auch von kantonalen, regionalen und die auch von kantonalen, regionalen und angegliederten Gesellschaften genutzt werden. 

Der FMPP-Vorstand hat sich im Nachgang der Polemik im Sommer bewusst entschieden, im Rahmen der Vernehmlassung zur «Einführung des Anordnungsmodells» nur mit fundierten Fakten zu argumentieren, um die Kritikpunkte am vorgeschlagenen Anordnungsmodell aufzuzeigen. Als erste Massnahme hat er im Juli 2019 beim verantwortlichen Bundesrat einen formellen Protest gegen den Eingriff in die ärztliche Psychotherapie eingelegt, der ohne Einbezug erfolgte und so nicht akzeptiert werden kann. Am 28. August 2019 ist die Antwort von Bundesrat Alain Berset eingetroffen, die aus Sicht des Vorstands leider unbefriedigend ausgefallen ist.

Inzwischen haben die Vorstände der SGPP und der SGKJPP, basierend auf den Resultaten der Mitgliederumfrage, ihr Argumentarium erarbeitet, das die inhaltliche Grundlage für die zukünftzigen Aktivitäten darstellt. Die Vorstände von SGPP und SGKJPP wollen damit die relevanten Stakeholder und die potenziellen Koalitionspartner ansprechen, um im Rahmen der Vernehmlassung Druck aufzubauen. Das Argumentarium wurde auch allen kantonalen/regionalen und angegliederten Gesellschaften zugestellt, damit diese ihre individuelle Stellungnahme erstellen können. Den Mitgliedern der SGPP (Argumentarium SGPP) und SGKJPP (Argumentarium SGKJPP) stehen die Dokumente im Mitgliederbereich der Website zur Verfügung. Das Argumentarium dient auch als Grundlage für die Stellungnahmen von SGPP sowie SGKJPP, die diese fristgerecht einreichen werden.

Argumentarium um Forderungen zu formulieren

SGPP- sowie SGKJPP-Vorstand warnen vor dem jetzigen Vernehmlassungsentwurf, weil damit vor allem eine Mengenausweitung und Mehrkosten drohen. Dies schon allein deswegen, weil sich die Zahl der Ärzte und Ärztinnen mit einer Anordnungsbefugnis gegenüber dem Delegationsmodell in etwa vervierfachen wird. Der Bundesrat argumentiert zwar, dass er mit dieser Massnahme den Zugang zur Psychotherapie erleichtern will – vor allem für Kinder und Jugendliche, für Schwerkranke sowie für Patienten in Krisensituationen. Psychologinnen und Psychologen können diese Versorgungslücken aber nicht schliessen, denn die Psychotherapie ist lediglich ein Baustein im ganzen Behandlungsspektrum. Eine umfassende psychische Versorgung beinhaltet weit mehr, erfordert Kompetenz und Erfahrung, was die aktuelle Aus- und Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeuten nicht gewährleistet. Ferner ist zu erwarten, dass die Zahl der Praxispsychologen unkontrolliert ansteigt, da in diesem Bereich Reglementierungen wie Numerus clausus oder Zulassungsstopp fehlen. Der FMPP-Vorstand ist darüber hinaus mehr als konsterniert, dass KVV- und KLV-Änderungen, wie z.B. die Reduktion von Anzahl und Dauer der medizinischen Psychotherapie, ohne Einbezug der Direktbetroffenen vorgenommen wurde, was inakzeptabel ist.

FORDERUNGEN FÜR DIE ÄRZTLICHE PSYCHOTHERAPIE:

  • Psychiaterinnen und Psychiater fordern eine zwingende Mitbeteiligung an der Ausgestaltung der neuen KLV.
  • Von der Einführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik mit validierten Instrumenten soll Abstand genommen werden.
  • Beibehaltung von 40 Sitzungen bis zum ersten Kostengutsprachegesuch.
  • Keine Kürzung der maximalen Sitzungsdauer von 75 auf 60 Minuten.

FORDERUNGEN FÜR DIE PSYCHIATRISCH – PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG:

  • Es sollen nur Fachärztinnen und Fachärzte Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Ärztinnen und Ärzte mit einem Fähigkeitsausweis Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM) anordnen können.
  • Wenn der Bund an der Ausgestaltung des Anordnungsmodells bezüglich der Ausweitung der Anordnungsbefugnis auf andere Facharzttitel festhält, soll ein FMH-Fähigkeitsausweis «Anordnung Psychotherapie» eingeführt werden.

FORDERUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON PSYCHOLOGISCHEN PSYCHOTHERAPEUTEN:

  • Die Anforderungen an die klinische Kompetenz der psychologischen Psychotherapeuten bezüglich psychischer Erkrankungen ist zu erhöhen, was eine Verlängerung der klinischen postgradualen Weiterbildung in psychiatrischen Institutionen von aktuell einem auf zwei Jahre bedingt sowie eine zusätzliche 12-monatige klinische Erfahrung nach Erlangen eines eidgenössischen Weiterbildungstitel in einer SIWF-anerkannten Institution der Kategorie A.
  • Der Bund soll Massnahmen wie den Numerus Clausus oder eine Zulassungssteuerung einführen, um die Zahl der selbstständigen Psychologinnen und Psychologen in eigener Praxis zu reglementieren.
  • Es soll ein Koordinationsgremium im Bereich der Weiterbildung der psychologischen Professionen eingerichtet werden, in dem die SGPP und die SGKJPP vertreten sind.
  • Die SGPP und die SGKJPP sind in die Evaluation und in eine Begleitforschung mit einzubeziehen.
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