Die SKV berichtet, dass sich die Krankenkassen immer öfter weigern, die Kosten für Medikamente, die nicht für Kinder und Jugendliche zugelassen sind, zu übernehmen. Bis vor einigen Jahren waren sie bei der Bezahlung von Methylphenidatpräparaten im off-label use viel kulanter. Heute halten sie sich bei ADS klar an die Vorgaben von Swissmedic. Das heisst, dass nach ICD-10 die Diagnose ADHS F 90.0, F90.1, F90.8 oder nach DSM-IV/DSM-V die Diagnose „ADHS vorherrschend unaufmerksamer Typ“ vorliegen muss. Somit müssen neben dem Aufmerksamkeitsdefizit auch die Kriterien der Hyperaktivität und Impulsivität erfüllt sein, ansonsten die Kassen nicht verpflichtet sind, die Kosten der Medikamente zu übernehmen. (Weitere Infos aus der SKV in der Rubrik «Fachthemen»)