Die Weiterentwicklung IV ist abgeschlossen

Fulvia Rota, Präsidentin SKV


Das Parlament hat in der Sommersession die Vorlage des Bundesrates zur Weiterentwicklung der IV (WEIV) mit einigen wenigen Anpassungen in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 gutgeheissen und verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2020. Mit der WEIV verfolgen Bundesrat und Parlament das Ziel, das System der IV zu verbessern, unter der Prämisse, die Eingliederung zu verstärken und eine Invalidität zu verhindern.

Die vorgesehenen zentralen Massnahmen sind: 

  • eine intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen
  • die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben
  • der Ausbau von Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen
  • eine Stärkung der Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und Arbeitgebenden
  • die Einführung eines stufenlosen Rentensystems für Neurenten
  • eine verstärkte Regelung der Abklärungen und medizinischen Gutachten im ATSG

Zwei wichtige Neuerungen sind, dass das Gespräch der Gutachterin/des Gutachters mit der versicherten Person mit einer Tonaufnahme dokumentiert und zu den Akten genommen werden muss, ausser wenn es der/die Versicherte anders bestimmt. Auch müssen die IV-Stellen künftig eine Liste mit Angaben zu allen beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen führen und veröffentlichen; dabei sind auch die attestierten Arbeitsunfähigkeiten auszuweisen. 

Neu wird auch eine Kommission eingerichtet, welche die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren der Gutachtenerstellung und die Ergebnisse der medizinischen Gutachten überwachen soll. In dieser Kommission werden die verschiedenen Sozialversicherungen, die Gutachterstellen, die Ärzteschaft, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten sein.

Die einheitliche Regelung der Abklärungen und medizinischen Gutachten wird für alle Sozialversicherungen im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert. Unter anderem werden die Abklärungsmassnahmen insbesondere in Zusammenhang mit medizinischen Begutachtungen einheitlich geregelt. Der Bundesrat bestimmt die Kriterien für die Zulassung von Sachverständigen und kann die Vergabe von Gutachten regeln.


Siehe dazu auch:
  1. Weiterentwicklung der IV
  2. Hintergrunddokument IV: Weiterentwicklung der IV -Die Vorlage im Überblick (PDF, 130 kB, 19.06.2020)



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