Informationen aus der SKV

Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil REP

Arbeitgeber (Schweizerischer Arbeitgeberverband), Ärzteschaft (FMH) und Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen) haben unter Federführung des Vereins «Compasso» das sogenannte ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) entwickelt, mit welchem die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz verbessert werden soll. Das REP soll bei komplexen Fällen das bisherige einfache Arztzeugnis ersetzen, da letzteres von den Arbeitgebern als für die Wiedereingliederung zu wenig nützlich erachtet wurde. Das neu entwickelte Instrument soll insbesondere den Austausch zwischen Arbeitgeber, Arzt und Arbeitnehmer ermöglichen und verbessern. So definieren einerseits Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Anforderungsprofil für den Arbeitsplatz und andererseits bringt der Arzt die medizinische Perspektive ein. Das Ziel sollte sein, dass unter Berücksichtigung der medizinisch bedingten Einschränkungen, der Arbeitsplatz angepasst oder ein neuer Arbeitsplatz gefunden wird, welcher den Möglichkeiten des Arbeitnehmers und den Bedürfnissen des Arbeitgebers entspricht. Es wird damit angestrebt, dass auch bei einer Teilinvalidität ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht. Bisher ist das REP sowohl bei den Ärzten wie auch bei den Arbeitgebern noch zu wenig bekannt. Mehr lesen ...


Neues EU-Arztformular: Ausführlicher Ärztlicher Bericht

Für die Überprüfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente in EU/EFTA-Ländern wurde ab dem 1. Januar 2019 der neue anwenderfreundlichere «ausführliche ärztliche Bericht» eingeführt. Dieser ersetzt das bisherige Formular E213. Nach einer Übergangsphase, während der beide Fassungen des internationalen Arztberichts verwendet werden können, wird ab dem 1. Juli 2019 nur noch das neue Berichtsformular zur Verfügung stehen. Es ist unabhängig von der Evaluierung der Invalidität gemäss der Schweizerischen Gesetzgebung auszufüllen. Das Formular ist auf der Plattform für Ärztinnen und Ärzte www.iv-pro-medico.ch sowie auf www.ahv-iv.ch verfügbar.

Die Ärztin/der Arzt füllt das elektronische Formular im PDF-Format auf dem PC aus (dazu ist Java Script zwingend zu aktivieren, insbesondere für die Auswahl der Sprache). Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss ausgedruckt und per Post versendet werden. Die Ärztinnen und Ärzte werden für die Erstellung des ausführlichen ärztlichen Berichts gemäss Tarmed entschädigt. Wenn die Kosten 500 Franken überschreiten sollten, muss vorgängig die IV-Stelle informiert werden. Das Formular besteht aus 12 Seiten, wobei die Sprache direkt gewählt werden kann. Gewisse Felder sind obligatorisch (Pflichtfelder), andere können je nach Situation und der Konzeption des Berichts ausgefüllt werden („dynamisches Formular“).


Kurse des Bildungszentrums der IV auch für externe Ärztinnen und Ärzte offen

Im Bildungszentrum der IV stehen neu die Kurse auch für externe Ärztinnen und Ärzte offen. Das öffentlich zugängliche Bildungsangebot beinhaltet diverse Kurse, nicht nur für die Ärzteschaft. Die Liste finden Sie auf: www.bziv.ch. Beilage mit Erläuterungen für die Anmeldung beim Bildungszentrum IV (siehe Anhang).


Pilotversuch Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus nach Art. 68quater IVG

Vor fünf Jahren wurde das Projekt «Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus» gestartet. Inzwischen bestätigen die Resultate einer parallel durchgeführten Evaluationsstudie im Rahmen des Forschungsprogramms der IV die Wirksamkeit der intensiven Frühinterventionen bei frühkindlichem Autismus (Forschungsbericht Nr. 9/18). Da diese intensiven Behandlungsmethoden neben medizinischen auch pädagogisch-therapeutische Behandlungselemente beinhalten, ging das BSV für die Finanzierung der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen auf die GDK, EDK und SODK zu. Vor Abschluss des fünfjährigen Projekts zeichnet sich jedoch noch keine saubere finanzielle Lösung mit den Kantonen ab, so dass das BSV entschieden hat, das Projekt im Rahmen eines Pilotversuchs für weitere vier Jahre laufen zu lassen. Im Rahmen dieser Pilotverordnung können auch neue Zentren dazukommen. Bundesrat Alain Berset hat die kantonalen Gremien gebeten, im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine gemeinsame Finanzierungslösung mit dem BSV zu finden. Da diese kombinierten Behandlungsmassnahmen sowohl für die Kantone als auch für die IV «Neuland» bedeuten, ist eine gemeinsame Lösung heute noch nicht absehbar. Neben dem Kosten- soll auch ein Programm- und Outcome-Modell entwickelt werden, so dass auch die Langzeitwirkung dieser intensiven Frühinterventionen in Bezug auf eine erfolgreiche Integration der teilnehmenden autistischen Kinder in den Regelkindergarten oder in die Regelschule oder in eine Berufslehre überprüft werden kann. Zudem sollen die aktuell sehr unterschiedlichen Frühinterventionsprogramme im Verlaufe des Pilotversuchs vereinheitlicht werden, wodurch die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen vereinfacht werden sollte. Sollten diese Gespräche mit den Kantonen nicht erfolgsversprechend verlaufen, kann der Pilotversuch jederzeit abgebrochen werden.


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