


Die FMH und curafutura haben Mitte Juli 2019 dem Bundesrat ihren Tarifvorschlag «TARDOC» eingereicht. Dieser soll die aktuell gültige ambulante Abrechnungsstruktur TARMED ersetzen. Doch die Arbeit ist noch lange nicht getan: So wird der Bundesrat aller Voraussicht nach ein Vernehmlassungsverfahren durchführen. Auch braucht es noch eine Vereinbarung, wie eine kostenneutrale Einführung realisiert werden kann. Mehr weiss Alexander Zimmer, der Tarifverantwortliche der FMPP.
Wir haben in TARDOC neu sämtliche Leistungen aufnehmen können, die wir im Praxisalltag für unsere Patientinnen und Patienten auch tatsächlich erbringen. Zudem wurden die aktuellsten betriebswirtschaftlichen Zahlen zur Berechnung der Taxpunktewerte hinterlegt. Schliesslich datieren die Parameter, die dem aktuell gültigen TARMED hinterlegt sind, noch aus den Jahren 1994 bis 1996. Zugegebenermassen klingt ein solches Ergebnis nach drei Jahren intensiv geführter Verhandlungen wenig spektakulär. Ich gehe aber davon aus, dass unsere Kolleginnen und Kollegen den TARDOC Tarif schätzen werden, wenn sie mit ihm alle ihre Leistungen zu einem betriebswirtschaftlich korrekten Preis abrechnen können.
Von Seiten der Psychiatrie und vor allem der psychiatrischen Institutionen muss man diesen Austritt von H+ bedauern. Die FMPP konnte zusammen mit den H+ Vertretern in den Verhandlungen nämlich wichtige Verbesserungen für die Abrechnung psychiatrisch-psychotherapeutischer Leistungen für die Institutionen erreichen. Die ebenfalls an TARDOC beteiligte Medizinaltarifkommission (MTK), die für die Tarife des IVG, UVG und MVG zuständig ist war bis zum Schluss der Verhandlungen dabei, ist aber kein Einreichungspartner, weil der Bundesrat lediglich die Kompetenz hat, den KVG-Tarif festzusetzen.
Mit santésuisse, dem zweiten grossen Krankenkassenverband, konnten sich die Tarifpartner FMH, curafutura und MTK bisher nicht über die zukünftige Zusammenarbeitsform einigen. Eine wichtige Errungenschaft des neuen Tarifes ist die Vereinbarung über dessen regelmässige Pflege. Diese soll unter der Tarifpartnerschaftlichen Organisation ats-tms AG stattfinden. Mehrheitsentscheide sollen dafür das aktuell noch bestehende Einstimmigkeitsprinzip bei Abstimmungen ersetzen. Dadurch soll eine Blockade, wie sie bei der TARMED-Pflege derzeit besteht, verhindert werden. Santésuisse ist mit dem Mehrheitsprinzip bei Abstimmungen jedoch nicht einverstanden und beharrt weiterhin auf einem Vetorecht.
Eine Genehmigung des TARDOC Tarifes durch den Bundesrat kann nur dann erfolgen, wenn eine Mehrheit der Kostenträger am Verhandlungstisch ist. Curafutura, die TARDOC auf Kostenträgerseite verhandelt hat, vertritt aber lediglich ca. 43 Prozent der Versicherten in der Schweiz. Daher haben die FMH und curafutura den Tarif beim Bundesrat zur Festsetzung eingereicht. Im Gegensatz zur Genehmigung wird der Tarifvorschlag in diesem Fall wohl eine dreimonatige Vernehmlassung bei allen Tarifpartnern und interessierten Verbänden durchlaufen müssen. So kann der Bundesrat den Tarif voraussichtlich frühestens per 1. Januar 2021 verbindlich in Kraft setzen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft aktuell den eingereichten TARDOC und die hinterlegten Regeln und Parameter auf Gesetzeskonformität. Diese Tarifstruktur bildet nun den grössten gemeinsamen Nenner aller bisher ban den Verhandlungen beteiligter Tarifpartner ab. Nun treten im Rahmen des Genehmigungsprozederes noch neue Akteure mit teilweise wieder anderen Interessen auf. Zum Beispiel die Genehmigungsbehörde, der Preisüberwacher und die Politik. Auch die Verbände, die nicht am TARDOC-Prozess mitgearbeitet haben, sollen angehört werden.
Wir müssen als Fachgesellschaft wachsam bleiben, um frühzeitig zu intervenieren, falls von irgendeiner Seite die Fortschritte, die TARDOC für uns und für unsere Patientinnen und Patienten bringen wird, gefährdet werden. Die FMH bereitet sich zudem auch schon auf die Schulung ihrer Mitglieder zum TARDOC vor. Unter den Tarifverantwortlichen der Fachgesellschaften werden derzeit verschiedene, vor allem auf E-Learning-Tools basierende Schulungsangebote diskutiert.
Es muss gut kommen. Wer von uns möchte schon dauerhaft mit einem Tarif abrechnen, der von an den Schreibtischen des Bundesamtes für Gesundheits geschaffen wurde? Wohlgemerkt von Menschen, die von der praktischen ärztlichen Arbeit am Patienten keine Ahnung haben?
Gemäss Verordnung über die Krankenversicherung (KVV Art. 59c) darf ein Wechsel des Tarifmodelles keine Mehrkosten verursachen. Die Gremien der FMH unterstützen die kostenneutrale Einführung von TARDOC. Bei der kostenneutralen Ablösung des TARMED durch den TARDOC ist der FMH aber wichtig, dass die nun sorgfältig und ausgewogen verhandelte betriebswirtschaftliche Tarifstruktur intakt bleibt. Fehler sollen rasch und jederzeit korrigiert werden können. Die Kostensteuerung hingegen soll über den kantonalen Taxpunktwert bzw. für den spitalambulanten Bereich über die Taxpunktwerte der Spitäler, also sektoriell getrennt, gesteuert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Kostensteuerung jederzeit nachkalkulierbar bleibt, während die in sich stimmige betriebswirtschaftliche und gemeinsam verhandelte Struktur nicht tangiert wird. Curafutura favorisiert hingegen die Einführung eines Normierungsfaktors über die gesamte Tarifstruktur, was aus Sicht der FMH zu Verzerrungen derselben führen würde.
Der Bundesrat kann Anpassungen an der Tarifstruktur gemäss Art. 43 KVG nur vornehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Mit der Einreichung von TARDOC beim Bundesrat haben sich Leistungserbringer (FMH) und Leistungsfinanzierer (curafutura) auf eine Revision einigen können. Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er den eingereichten Tarif prüfen wird. Ein erneuter Verordnungseingriff durch ihn in den TARMED konnte deshalb zunächst einmal abgewendet werden.