


Viele von uns haben schon die Erfahrung gemacht, dass Patientinnen und Patienten in Gutachten eine weit höhere, oftmals völlig unrealistische Arbeitsfähigkeit attestiert wird, als diejenige, die wir für realistisch und möglich halten. Verschärft wird diese Problematik dadurch, dass eine Diskussion der abweichenden Einschätzungen i.d.R. fehlt und dass im Verfahrensablauf nach der Beurteilung durch den Gutachter die behandelnden Ärzte nicht mehr einbezogen werden. Seit Jahren weisen wir Psychiater und Psychiaterinnen auf Missstände und medizinische Unkorrektheiten bei IV-Abklärungen und IV-Verfahren hin.
Im vergangenen Jahr berichteten viele Medien über die Probleme im Zusammenhang mit den IV-Gutachten. So soll das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV den IV-Stellen angeblich fragwürdige Leistungsziele auferlegt haben. Diese «Ziele» sollen gewährleisten, dass die Zahl der Neurenten wie auch die Kosten pro Versicherten weiter sinken oder zumindest nicht wieder ansteigen. Eine solche Vorgabe bedeutet jedoch, dass die IV nicht mehr überall ergebnisoffen prüft, auf welche Leistungen ein Versicherter Anspruch hat. Auf diese Weise wird die Gleichbehandlung der Versicherten gefährdet. Konsequent zu Ende gedacht, bedeutet eine solche Zielvorgabe, dass das BSV diktiert, wie viele Renten die IV pro Jahr sprechen darf. Dies würde einem eklatanten Verstoss gegen den gesetzlichen Auftrag, alle Gesuche unvoreingenommen zu prüfen, gleichkommen. Das BSV bestreitet jeden Zusammenhang: Bei den Leistungszielen für die kantonalen IV-Stellen handle es sich nicht um Sparvorgaben, sondern «die Ziele seien Teil des Aufsichts- und Steuerungsprozesses in der IV».
Bundesrat Alain Berset hat nun eine interne Untersuchung zur Aufsichtstätigkeit des BSV sowie eine externe Untersuchung zur Qualität der amtlichen Gutachten angekündigt. Wir begrüssen diese Untersuchungen, denn es besteht ein klarer Handlungsbedarf. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit körperlichen und psychischen Einschränkungen seriös abgeklärt wird. Auch das Parlament hat erkannt, dass die Qualität der Gutachten verbessert werden muss. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV hat das Parlament u.a. beschlossen, dass Gespräche künftig per Tonband aufgezeichnet werden und dass die IV-Stellen die Vergabe der Gutachten veröffentlichen sollen. Gemäss BSV sollen die Resultate der durchgeführten Expertise im Sommer 2020 vorgestellt werden.
«Inclusion Handicap», der Dachverband der Behindertenorganisationen, hat neu eine Meldestelle eingerichtet, die seit 28.Februar online ist: https://www.umfrageonline.ch/s/IV_AI. Die Online-Umfrage richtet sich an Betroffene, aber auch an Ärzte und Ärztinnen sowie an Rechtsberatende und Rechtsvertretende. Ziel der Meldestelle ist es, Erfahrungen in Zusammenhang mit IV-Gutachten zu sammeln und auszuwerten. Die Erkenntnisse werden nach Möglichkeit auch der von Bundesrat Berset angekündigten externen Untersuchung zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an der Online-Umfrage wird vertraulich behandelt und ist auch anonym möglich. Beachten Sie auch den Ratgeberbriefkasten, in welchem in dieser Ausgabe Fragen zu Problemen mit der IV beantwortet werden.
Fulvia Rota, Präsidentin SKV