Neues aus der Wintersession 2018

Die aktuellen Themen der parlamentarischen Session waren die Vorstösse rund um die psychologische Psychotherapie, die Verlängerung des Ärztestopps und die Zulassung von Leistungserbringern sowie die Themen TARPSY und die Weiterentwicklung der IV.

Christoph Gitz, Geschäftsführer


Verordnung statt Delegation?

Nachdem im Frühjahr das EDI einen Wechsel zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie auf unbestimmte Zeit sistiert hat, reagierten die Psychologenverbände neben medialen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen in der Herbstsession der Räte mit einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen (18.3864 Interpellation Kälin, 18.3946 Interpellation Weibel, 18.4016 Interpellation Marchand-Balet). Der Bundesrat hat noch vor der Wintersession dazu Stellung bezogen. Tenor: Alternative Modelle zur Verbesserung der Versorgungsqualität (insb. in spezifischen Regionen und für gewisse Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Jugendliche) würden geprüft. Dabei gelte es aber eine Mengenausweitung zu vermeiden. Vor kurzem liess das BAG verlauten, dass nächste konkrete Schritte für das Jahr 2019 geplant seien.


Ärztestopp bis Mitte 2021 verlängert

Das Parlament hat den provisorischen Zulassungsstopp für Ärzte bis Mitte 2021 verlängert. Das soll den Räten Zeit verschaffen, eine definitive Lösung auszuarbeiten. Das heute geltende Ärztestopp-Provisorium ist mit Unterbrechungen seit 2001 in Kraft.


Zulassung von Leistungserbringern

Die vom Bundesrat im Mai verabschiedete Botschaft wurde inzwischen von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) behandelt. Sie beantragt eine Reihe von Massnahmen wie etwa, dass Ärztinnen und Ärzte nur dann eine Zulassung zur Grundversicherung erhalten, wenn sie sich in Zusammenhang mit dem elektronischen Patientendossier einer zertifizierten Gemeinschaft anschliessen. Oder dass die Kantone Höchst- und Mindestzahlen der Ärztinnen und Ärzte festlegen müssen. Als Alternative zu dieser Steuerung sollen die Kantone gemäss Kommission eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen können. Die Kantone können zudem bei überdurchschnittlich steigenden Kosten in einem bestimmten Fachgebiet keine neuen Ärztinnen und Ärzte zulassen. Eine Kommissionsmehrheit will die Vorlage rechtlich zwingend mit einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten sowie stationären Bereich (EFAS) verknüpfen.

Die meisten Vorschläge lehnt die FMH als administrativ zu aufwändig, teuer, kaum umsetzbar und wenig wirksam ab. Die FMH unterstützt den Antrag einer Minderheit in der SGK-NR, die Zulassung über einfach anwendbare, wirksame Qualitätskriterien zu steuern: Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit im beantragten Fachgebiet und eine (für die Psychiatrie bedeutungsvolle) Sprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte ohne Schweizer Maturität oder Staatsexamen in der Sprache der geplanten Tätigkeitsregion. Der Nationalrat wird sich in der laufenden Wintersession mit dieser Vorlage auseinandersetzen.


TARPSY ab 2019 auch für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Tarifstruktur TARPSY für das Jahr 2019 genehmigt. Neu werden auch die Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in allen Fällen über TARPSY vergütet.


Weiterentwicklung der IV ist unter Dach

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat zum Abschluss der Detailberatung eingehend über die Anforderungen an die Gutachtertätigkeit diskutiert, die zugleich fair und effizient sein soll. Die Kommission will ausdrücklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabhängig sein müssen. Einstimmig beantragt sie, dass die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden. Weiter will sie den Bundesrat verpflichten, Kriterien für die Zulassung von medizinischen Gutachtern zu erlassen und eine Kommission aller betroffenen Kreise einzusetzen, welche auf einer generellen Ebene die Begutachtungen überwacht. Mit diesen Massnahmen will die SGK-N die Qualität der Gutachten sicherstellen. Zudem will sie wie der Bundesrat die Mitwirkungsrechte der Personen stärken, die sich einem Gutachten unterziehen müssen. Hingegen erachtet sie einen Ausbau der Beschwerdemöglichkeiten als nicht zielführend, da diese die Verfahren verlängerten; entsprechende Anträge lehnte sie ab. Die Vorlage ist damit behandlungsreif für den Nationalrat, der sie voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 beraten wird.


Vernehmlassung zum 1. Massnahmenpaket zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP

SGPP und SGKJPP nehmen zu diesem wichtigen politischen Geschäft (Stichwort “Einführung Globalbudget”) in der aktuell laufenden Vernehmlassungsphase kritisch Stellung.


Quellen:

.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print