

Die aktuelle Wintersession war zwar dominiert von der Bundesratswahl, doch wurden auch wichtige Themen wie die KVG-Zulassung von Leistungserbringern, die IVG-Weiterentwicklung der IV, Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen und die Motionen zur Kinder- und Jugendmedizin debattiert.

Christoph Gitz, Geschäftsführer
Die beiden Räte sind bei einer neuen Regel für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten weit von einer Einigung entfernt. Der Nationalrat beharrt darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) zu verknüpfen. Der Ständerat spricht sich ein weiteres Mal gegen diese Verknüpfung aus. Abgelehnt hat der Ständerat auch einen zwingenden Zulassungsstopp für den Fall eines überdurchschnittlichen Kostenanstiegs in einem medizinischen Fachgebiet (Gefahr einer Unterversorgung in bestimmten Fachgebieten). Anders als der Nationalrat will der Ständerat den Versicherern kein Beschwerderecht gegen die kantonalen Erlasse über Zulassungsbeschränkungen einräumen. Eingelenkt hat der Ständerat aber bei der Formulierung der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Zu regeln galt es hier noch, unter welchen Bedingungen auf eine Sprachprüfung verzichtet wird. Entgegengekommen ist er der grossen Kammer auch beim Spielraum für Zulassungsbeschränkungen: Kantone sollen die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren Fachgebieten oder bestimmten Regionen beschränken müssen. Ursprünglich wollte der Ständerat statt einer Pflicht nur eine Möglichkeit festlegen. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal zurück an den Nationalrat.
Nebst den Tonaufnahmen hat der Ständerat beschlossen, dass die IV-Stellen künftig eine öffentliche Liste führen müssen, welche Gutachter wie entscheiden. Auch sollen die Begutachtungen neu von einer Kommission mit Vertretern der verschiedenen Akteure überwacht werden. Der Nationalrat ist dem Ständerat auch hier gefolgt.
Mit einer Motion der Gesundheitskommission des Ständerates soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, um zu gewährleisten, dass die Tarifpartner bei den Tarifverhandlungen nicht nur die Preise, sondern gleichzeitig auch die Menge verhandeln. Mit dem Verweis auf sein Kostendämpfungspaket hat der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion beantragt. Der Ständerat hat jedoch die Motion in der Sommersession gutgeheissen und der Nationalrat ist ihm in der Wintersession gefolgt. Er erhofft sich damit das Mengenwachstum bei den ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitalambulatorien auf das medizinisch erforderliche Mass zu beschränken.
Mit seiner im Ständerat eingereichten Motion will der Zuger NR Damian Müller den Bundesrat beauftragen eine Grundlage zu schaffen, damit die Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin zukünftig in den Sozialversicherungstarifen adäquat abgebildet werden («Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene»). Der Ständerat hat die Motion in der Wintersession angenommen. Dies entgegen der ablehnenden Haltung des Bundesrats, der die Vereinbarung, Anpassung und Pflege von adäquaten und gesetzeskonformen Tarifen grundsätzlich in der Verantwortung der Tarifpartner sieht.
Die NKVF hat während eines zweijährigen Pilotprojektes die Gesundheitsversorgung im Schweizer Justizvollzug untersucht und im November 2019 ihren Bericht dazu veröffentlicht. Die Kommission zieht insgesamt bezüglich Versorgung und Qualität eine positive Bilanz. Handlungsbedarf erkannte die Kommission bei den Massnahmen zur Prävention von Infektionskrankheiten, im Bereich der psychiatrischen und der geschlechterspezifischen Grundversorgung sowie bei der Kostenbeteiligung durch die Inhaftierten.
Anfang November 2019 veröffentlichte das BAG seinen nationalen Bericht zur Qualität und Patientensicherheit im schweizerischen Gesundheitswesen. Der Bericht zeigt einen deutlichen Mangel an verwertbaren und zugänglichen Informationen auf, wodurch Fortschritte in der Behandlungsqualität behindert würden. Der Bericht zeigt zudem auf, dass die grössten Lücken mit einer Entwicklung von geltenden Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren beseitigt werden könnten. Er empfiehlt eine verstärkte Ausbildung des Gesundheitspersonals im Qualitätsbereich, die Förderung einer Qualitätskultur in den Einrichtungen, die Erarbeitung weiterer nationale Qualitätsprogramme sowie ein stärkerer Einbezug von Patientinnen und Patienten und betreuenden Angehörigen. Ab 2021 werden die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer verpflichtet, zusammen gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge abzuschliessen. Diese legen verbindliche Verbesserungsmassnahmen und regelmässige Überprüfungen fest. Eine eidgenössische Qualitätskommission wird künftig Qualitätsprogramme lancieren und weitere nationale Qualitätsindikatoren festlegen.
Die Nationale Demenzstrategie 2014-2019 läuft Ende dieses Jahres aus. Damit die lancierten Projekte eine nachhaltige Wirkung erzielen, soll die Nationale Demenzstrategie ab 2020 in eine Plattform überführt werden. Ziel soll sein, dass die verschiedenen Aktivitäten im Bereich Demenz koordiniert und für alle sichtbar gemacht werden. So soll der fachliche Austausch zwischen den nationalen Akteuren sowie den kantonalen Behörden, das gemeinsame Erarbeiten von Massnahmen und deren Verankerung in der Praxis ermöglicht werden.