


Ende Oktober 2018 haben die Delegiertenversammlung sowie die Ärztekammer der FMH die revidierte tarifpartnerschaftliche Leistungsstruktur verabschiedet, welche die FMH zusammen mit den Tarifpartnern curafutura, H+ und MTK seit Anfang des Jahres verhandelt hatte. Die Leistungsstruktur konnte inzwischen beim Bundesrat eingereicht werden. Seit November verhandeln nun die FMH und die ihr angeschlossenen Fachgesellschaften in einer zweiten Etappe die Anwendungs- und Abrechnungsregeln für diese Leistungsstruktur. Das Ziel ist, die zur Leistungsstruktur gehörenden Abrechnungsregeln Mitte 2019 dem Bundesrat in einem zweiten Teil zur Prüfung einzureichen. Eine Einführung der Gesamtrevision des Tarmeds wäre somit auf Anfang 2020 möglich.
Seit 2016 wurde in einer ersten Phase der Gesamtrevision am FMH internen Projekt TARCO gearbeitet. Der mit den Fachgesellschaften und Dachverbänden erarbeitete Konsenstarif TARCO wurde im Frühjahr 2018 von der Delegiertenversammlung (DV) und der Ärztekammer (ÄK) der FMH genehmigt. TARCO wurde anschliessend in die Verhandlungen mit den Tarifpartnern eingebracht. Das Resultat aus diesen Verhandlungen ist selbstredend nicht mehr deckungsgleich mit der TARCO-Leistungsstruktur. Aber die Elemente von TARCO konnten doch mehrheitlich erfolgreich in die verhandelte Leistungsstruktur integriert werden. Seit Ende September 2018 liegen die Resultate dieser Verhandlungen zwischen den beteiligten Tarifpartnern curafutura, H+, MTK und FMH vor. Im Oktober 2018 hat diese revidierte Leistungsstruktur inklusive Taxpunkte durch die Verabschiedung in der DV und der ÄK eine wichtige Hürde genommen. Auch die Entscheidgremien von curafutura und Medizinaltarif-Kommission (MTK), die die Invalidenversicherung, Unfallversicherung und Militärversicherung vertritt, genehmigten die verhandelte revidierte Leistungsstruktur. Hingegen wurde diese vom Verwaltungsrat der Schweizer Spitäler H+ abgelehnt, obwohl deren Tarifexperten das Kompromissresultat mit ausgearbeitet hatten. H+ beendete zudem die weitere Zusammenarbeit im Revisionsprojekt. Die von den verbliebenen Tarifpartnern genehmigte Leistungsstruktur, die noch keinen eigenen Namen hat, wurde inzwischen dem Bundesrat im Sinne eines ersten Etappenzieles zur Vorprüfung eingereicht.
In der zweiten Etappe werden seit Anfang November 2018 unter Einbezug der Tarifdelegierten der Fachgesellschaften die intensiven Verhandlungen um die Abrechnungsregeln kapitelweise geführt. Es geht in diesen Verhandlungen insbesondere um die Limitationen, die von den Versicherern ultimativ auch im revidierten Tarifwerk gefordert werden.
Wenn es gelingt hier Kompromisse zwischen den teilweise noch weit auseinander liegenden Eingaben der Tarifpartner zu finden, kann die komplette, finale und in den internen Gremien genehmigte Tarifstruktur mit allen Anhängen, Verträgen und dem Regelwerk bis Mitte 2019 als Gesamtpaket dem Bundesrat zur definitiven Genehmigung eingereicht werden. Damit wäre eine Inkraftsetzung des revidierten Tarifes per 1. Januar 2020 möglich.