

Stefan Klöppel, Verantwortlicher Ressort Qualität SGPP, und Anouk Gehret, Mitglied Ressort Qualität SGPP
Der Art. 58 KVG erfordert von den Leistungserbringern und den Versicherern Massnahmen, welche die Qualität und Wirtschaftlichkeit stärken. Diese Massnahmen müssen ab 1. April 2022 deklariert werden.
2020 fand hierzu ein Pilotprojekt statt, an welchem die SGPP auf Initiative der Arbeitsgruppe Qualität (Daniel Bielinski, Anouk Gehret) teilgenommen hat. Angeschrieben wurden 1400 SGPP Mitglieder mit der Frage, welche Qualitätsaktivitäten sie bereits durchführen. Am häufigsten genannt wurde die Supervision (88 Prozent), gefolgt von Guidelines (76 Prozent), Shared Decision Making (71 Prozent) und Qualitätszirkel (47 Prozent). Die hohe Zahl deklarierter Qualitätsaktivitäten war eindrücklich. Insgesamt 67 Prozent der Befragten nannten drei oder mehr Massnahmen, die sie umsetzen.
Die Rücklaufquote von 27 Prozent, die 382 Umfrage-Teilnehmenden entspricht, schränkt die Generalisierung jedoch etwas ein. In der Folge führten Anouk Gehret und Stefan Klöppel vom Ressort Qualität eine Überprüfung durch, und zwar mittels Fachgesprächen per Telefon mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden. Deutlich wurde, dass das Engagement der Befragten für das Thema Qualität sehr hoch ist. Gleichzeitig sind aber auch Befürchtungen vor ausufernden administrativen Auflagen vorhanden.
Diese Sorge erscheint nicht unbegründet, da mit der Gesetzesänderung auch eine Nachweispflicht erfolgt. Der Vorstand der SGPP hat deshalb in einem Schreiben an Versicherer und FMH auf die Aufwände bei der Deklarierung von Qualitätsmassnahmen hingewiesen. Er hat sich zugleich dafür ausgesprochen, statt der Massnahme «Shared Decision Making» lieber die 2021 neu definierte Massnahme «Choosing Wisely / Smarter Medicine» in die Gespräche mit den Versicherern einzubringen, da hier der erwartete Dokumentationsaufwand weniger komplex sein dürfte. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zu gegebenem Zeitpunkt auf dem Laufenden halten.