Mehr korrigiert als angekündigt – davon einiges zum Besseren!

Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die definitive Verordnung für den von ihm angepassten TARMED-Tarif publiziert. Ausser bei der Abwertung der ärztlichen Leistung für Spezialärzte durch die Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors, an der der Bundesrat festhält, wurden einige unserer Argumente berücksichtigt und der Vernehmlassungsentwurf «rückverbessert». Dies ist sicherlich mit ein Erfolg der FMPP-Bemühungen. Die laufenden Tarifarbeiten setzen nun intensiv auf das FMH-Projekt TARCO mit dem Ziel, mit einem von den Tarifpartnern getragenen betriebswirtschaftlichen und sachgerechten Tarif die Tarifautonomie umzusetzen, die gesetzlich verankert ist.
 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 die Änderung der Verordnung über die Tarmed-Tarifstruktur in der Krankenversicherung per 1. Januar 2018 verabschiedet. Der zweite bundesrätliche Tarifeingriff erfolgte, weil sich die Tarifpartner nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten. Die im Grundsatzentscheid vom 16. August 2017 kommunizierten Verordnungsänderungen wurden auch in der schriftlichen Version berücksichtigt. Zusätzlich gab es aber weitere Anpassungen. Diese berücksichtigen den besonderen Behandlungsbedarf von verschiedenen Patientengruppen und sollen den administrativen Aufwand gering halten. Die Auswirkungen der als Übergangslösung deklarierten Tarmed-Anpassung sollen laut dem Bundesrat mit einem Monitoring überwacht werden.

Die Tarifverordnung in Bezug auf die Psychiatrie

Die nun vorliegende Verordnung birgt Überraschungen, denn seit dem Grundsatzentscheid vom August 2017 hat er weitere Anpassungen vorgenommen. Störend bleibt zunächst aber nach wie vor die Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors auf neu 0.985 für alle Arztgruppen. Damit folgt der Bundesrat zwar seiner angekündigten Maxime, dass er die Grundversorgung zulasten der Spezialisten finanziell aufwertet. Er nimmt aber in Kauf, dass in einer Art Kollateralschaden ausgerechnet die Psychiater, die ohnehin als die am schlechtesten verdienende Facharztdisziplin dastehen, noch schlechter entlöhnt werden. Das ist nicht sachgerecht und bleibt unfair. Es gab aber auch positive Anpassungen. So wurde eine Position für die Erstellung von Berichten durch Psychologen aufgenommen und damit eine neue Leistung in Abwesenheit (LAP) geschaffen. War früher die LAP für alle elektronisch abrechnenden Ärzte nicht begrenzt, so gelten heute, unabhängig von der Abrechnungsart die gleichen Limitierungen – immerhin jene wie vor dem Tarifeingriff. Die LAP werden zudem neu differenziert und müssen zukünftig pro Minute abgerechnet werden. Auch wurden unsere Warnungen bezüglich der zeitlichen Begrenzung von Krisentelefonaten gehört; diese können neu über die Position Psychiatrische Krisenintervention unlimitiert abgerechnet werden. Für Telefonate mit Patienten mit einem erhöhtem Behandlungsbedarf und für Telefonate mit Kindern unter sechs Jahren und Personen über 75 Jahren wurden neue Positionen mit verdoppelten Limitierungen geschaffen. Unlogisch ist aber, dass hier Unterschiede zwischen den Abrechnungsmöglichkeiten für die im Spital arbeitenden psychologischen Psychotherapeuten und den delegiert in der Arztpraxis arbeitenden Psychologen gemacht werden. Im verlinkten Factsheet informieren wir über die detaillierten Auswirkungen des Tarifeingriffes auf die psychiatrischen Leistungen ab 1. Januar 2018 aufgrund der nun vorliegenden schriftlichen Verordnung.

Fokus auf TARCO, im ersten Quartal 2018 gelten verschiedene Tarife

Im Fokus steht für uns weiterhin das Projekt TARCO, denn die aktuelle Anpassung des Tarmedtarifs soll auch Bundesrat Alain Berset zufolge eine Übergangslösung bleiben. Ziel ist es, zusammen mit den Tarifpartnern Mitte 2018 dem Bundesrat eine sachgerechte und betriebswirtschaftlich berechnete Gesamtrevision des Tarifes einzureichen. Die Arbeiten zu TARCO laufen auf Hochtouren. Ende November 2017 soll die finale, überarbeitete Nomenklatur des Kapitels Psychiatrie vom höchsten Entscheidgremium von TARCO, dem Cockpit verabschiedet werden. Gleichzeitig laufen seitens der FMH und der führenden Dachverbände der Fachgesellschaften bereits erste Gespräche mit den Tarifpartnern, um diese früh «ins Boot zu holen». Per 1. Januar 2018 werden vorerst zwei verschiedene ambulante Tarifversionen gelten: Im KVG-Bereich gilt der neue bundesrätlich angepasste TARMED 1.09.00_BR ab 1.1.2018. Für die Abrechnung von UVG, MVG und IVG-Leistungen wird erst Anfang April 2018 ein angepasster Tarmedtarif eingeführt werden. Weitere Informationen erfolgen zeitgerecht.

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