Ein Teilerfolg, aber noch kein befriedigendes Ergebnis

Am 16. August 2017 hat der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zur Anpassung im Ärztetarif TARMED per 1. Januar 2018 gefällt. Darin trägt er einigen in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung. So verzichtet er entgegen seiner ursprünglichen Absicht bei Kindern, älteren Menschen und psychisch Kranken auf weitere Limitationen bei den Leistungen in Abwesenheit. Telefonate begrenzt er aber nach wie vor auf 20 Minuten. Die ausformulierte schriftliche Verordnung zum bundesrätlichen Entscheid wird in 4-6 Wochen erwartet. Es lässt sich schon jetzt abschätzen, dass sich die Einkommensverluste für Psychiaterinnen und Psychiater auf rund 3-4% belaufen werden, was stossend ist. Der Bundesrat betont, dass seine TARMED-Anpassung eine Übergangslösung ist, da die Revision Aufgabe der Tarifpartner sei. Die FMPP engagiert sich deshalb zusammen mit den anderen Fachgesellschaften der FMH weiterhin mit Hochdruck im Gesamtrevisionsprojekt TARCO.  


Nachdem Ende Juni 2017 die Vernehmlassung des am 22. März 2017 vorgelegten Tarif-Verordnungsentwurfs ablief, hat der Bundesrat am 16. August 2017 subsidiär Anpassungen im Ärztetarif TARMED per 1. Januar 2018 beschlossen. Dabei berücksichtigt er mehrere Rückmeldungen aus der Vernehmlassung – insbesondere den erhöhten Behandlungsbedarf von Kindern, älteren Menschen und psychisch Kranken sowie die Sicherstellung der Notfallversorgung. Laut dem Bundesrat sollen die Anpassungen zu keinem Leistungsabbau für die Patientinnen und Patienten führen. Sie sollen aber immer noch jährliche Einsparungen von rund 470 Millionen Franken bringen, anstatt der angekündigten 700 Millionen Franken. Die schriftlich ausformulierte Verordnung zum bundesrätlichen Entscheid wird in 4-6 Wochen erwartet. In einer ersten Reaktion hat die FMH mit ihren grössten Dachverbänden eine Pressekonferenz durchgeführt. Sie hat dabei den Fokus auf die von allen Fachgesellschaften unterstützte, nachhaltige Gesamtrevision des Tarifes TARCO gelegt, an der intensiv gearbeitet wird. Ziel ist es also weiterhin, dass die FMH zusammen mit ihren Tarifpartnern auf 30. Juni 2018 eine Gesamtrevision des ambulanten Tarifs zur Genehmigung einreichen wird.

Was ist von der bundesrätlichen Verordnung in Bezug auf die Psychiatrie zu halten?

Nach den heftigen Protesten von verschiedener Seite belässt der Bundesrat – entgegen seinem Verordnungsentwurf – die Limitationen für «Leistungen in Abwesenheit (LAP)» zur Behandlung von psychisch kranken Menschen auf dem heutigen Niveau von 36 x 5 Minuten pro Quartal für Psychiaterinnen und Psychiater. Für delegiert arbeitende Psychologinnen und Psychologen bleibt es entsprechend bei 48 x 5 Min. in sechs Monaten. Das ist sicher als Teilerfolg zu werten, der unseren schwächsten Patienten zugute kommt. Der Bundesrat korrigiert damit den gröbsten Fehler des Verordnungsentwurfs.

Telefonische Konsultationen sollen aber nach wie vor auf 20 Minuten begrenzt werden. Es mutet dabei zynisch an, wenn Bundesrat Alain Berset betont, dass die Ärzte «flexibel sein müssten» und «es nicht verboten sei, 21 Minuten mit den Patienten zu telefonieren». Krisentelefonate und Telefonate mit Patienten, die aus psychischen Gründen nicht in die Sprechstunde kommen können, dauern in der Regel weit länger als 20 Minuten. Diese Limitation schadet den betroffenen Patienten und verhindert eine adäquate psychiatrisch-psychotherapeutische Arbeit.

Psychiaterinnen und Psychiater werden durch den vom Bundesrat verordneten Tarif eine Einkommenseinbusse von 3-4% erleiden. Ein Einkommensverlust bei der Fachgruppe, die im Vergleich mit anderen Fachärzten am schlechtesten verdient, bleibt unverständlich und stossend. Der Bundesrat muss sich fragen, wie ernst es ihm mit der Förderung von intellektuell ärztlichen Leistungen wirklich ist, wenn er mit seinem Eingriff die Fachgruppe schlechter stellt, die fast ausschliesslich «sprechende Medizin» betreibt. Wir haben seit 13 Jahren keinen Teuerungsausgleich erhalten und müssen nun auch noch Lohneinbussen hinnehmen.

Wie weiter?

Rückblickend ist zu beachten, dass der Bundesrat sehr geschickt agiert hat, indem er «den Ball mit seinem Verordnungsentwurf weit ins gegnerische Feld geworfen hat». Das Risiko besteht nun, dass man sich fälschlicherweise bereits über die «Rückeroberung» kleiner Terrainverluste freut. Eine abschliessende exakte Wertung des aktuellen Entscheids ist deswegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die entsprechende schriftliche Verordnung erst in 4-6 Wochen kommen soll. Tatsache ist es aber, dass der Bundesrat trotz einiger Anpassungen am Grundsatz des zweiten Tarifeingriffs festhält. Die Limitationen bewirken administrativen Aufwand. In der Tarifstruktur werden Komplexität und Kontrolle zunehmen. Die Sachgerechtigkeit fehlt nach wie vor. Psychiaterinnen und Psychiater werden noch weniger verdienen.

Wir dürfen daher in unserem Widerstand nicht locker lassen, denn der Tarifeingriff betrifft uns und unsere Patientinnen und Patienten. Unser Engagement für eine gerechte Entlöhnung unserer Arbeit muss mit Nachdruck weitergeführt werden. Im Fokus steht dabei vorerst das Projekt TARCO. Denn der Bundesrat betonte bereits, dass die aktuelle TARMED-Anpassung eine Übergangslösung sei, da die Revision Aufgabe der Tarifpartner ist. Nach wie vor ist es also unser Ziel, zusammen mit den Tarifpartnern, dem Bundesrat Mitte 2018 eine sachgerechte und betriebswirtschaftlich berechnete Gesamtrevision des Tarifes einzureichen.

Im Factsheet informieren wir Sie über die exakten Auswirkungen des Tarifeingriffes auf die psychiatrischen Leistungen ab 1. Januar 2018. Wir legen zudem allen Mitgliedern untenstehend nochmals unsere Kernargumente ans Herz und bitten Sie alle, diese in Ihre Kommunikation und Gespräche rund um den Tarifeingriff einfliessen zu lassen.

Kernargumente der FMPP gegen den verordneten Tarif

  • Psychiatrische Versorgung braucht Vernetzung und Umfeldarbeit – diese muss bezahlt werden: Leistungen in Abwesenheit (LAP) sind integraler Bestandteil einer zeitgemässen psychiatrischen Behandlung. Sie dürfen zeitlich nicht limitiert werden.
  • Telefonate mit den Patienten gehören zum Kerngeschäft unseres Fachgebietes. Sie können auch länger als  20 Minuten dauern und müssen entsprechend auch bezahlt werden.
  • Der Tarifeingriff trifft mit der Psychiatrie die bereits am schlechtesten verdienenden Ärztinnen und Ärzte der Schweiz, was nicht akzeptabel ist.
  • Der Tarifeingriff steht im Widerspruch zum wiederholt vom Bundesrat geäusserten Ziel, die «intellektuellen ärztlichen Leistungen» und damit die «sprechende Medizin» besser zu stellen.
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