

Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in der Schweiz von Psychiatern und von psychologischen Psychotherapeuten behandelt. Letztere arbeiten im Bereich der OKP-Leistungen (Grundversicherung) delegiert und rechnen ihre Leistungen via delegierenden Arzt ab. Die Psychologinnen und Psychologen wollen dies nun ändern und bauen mittels einer lancierten Petition politischen Druck auf, um ein Anordnungsmodell zur Direktabrechnung mit den Krankenkassen durchzusetzen. Der Vorstand der FMPP möchte mehr über die gegenwärtige Haltung der Mitglieder zum Zusammenarbeitsmodell wissen. Er bittet sie deshalb an einer Kurzumfrage zum Thema teilzunehmen.
Rund 4’000 Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, etwas über 800 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie etwa 6’800 psychologische Psychotherapeuten kümmern sich in der Schweiz um die stationäre und ambulante Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das Medizinalberufegesetz (MedBG) und das Psychologieberufegesetz (PsyG) regeln dabei die Anforderungen an die Qualifikationen. Während die ambulanten Leistungen der Psychiatriefachärzte direkt abgegolten werden, übernimmt die Grundversicherung die Leistungen von psychologischen Psychotherapeuten nur im Rahmen des Delegationsmodells. Selbstständig Leistungen abrechnen können Psychologen aktuell nur über die Zusatzversicherungen (VVG) oder bei Kindern und Jugendlichen über die Invalidenversicherung (IV).
Die Psychologieverbände und andere Exponenten im Gesundheitswesen möchten die delegierte Psychotherapie durch ein Anordnungsmodell ersetzen. Angedacht ist ein Modell, in welchem Ärzte der erweiterten Grundversorgung (dazu gehören z. B. alle Hausärzte, Gynäkologen, Psychiater und Ärzte mit dem Fähigkeitsausweis Delegierte Psychotherapie) die Indikation zur psychologischen Psychotherapie stellen können. Der Psychotherapeut führt diese dann selbstständig durch. Die Einführung dieses Modells harzt und die notwendige Verordnung des Bundesrats steht noch aus. Die Psychologenverbände machen Druck, derweil viele Umsetzungsfragen insbesondere im Zusammenhang mit der befürchteten Mengen- und Kostenausweitung noch nicht geklärt sind.
Die FMPP hat bereits im Jahr 2013 ein Positionspapier zur ärztlichen Psychotherapie verabschiedet. Darin anerkennt der Verband, dass Psychotherapie grundsätzlich von Psychiatern und Psychologen mit denselben Psychotherapiemethoden ausgeführt werden kann. Unterschiede ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Grundausbildung. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie verfügen durch ihre sechsjährige Weiterbildung über ein fundiertes praktisch-klinisches Fachwissen. Sie haben Kompetenzen im gesamten Spektrum aller psychischen Erkrankungen erworben; vor allem bezüglich somatischer Komorbiditäten sowie psychisch-somatischer Zusammenhänge. Im Jahr 2013 wurden die Delegierten der SGPP und der SGKJPP bezüglich des Anordnungsmodells erstmals befragt: Die SGPP-Delegierten unterstützten ein Modell, in dem ausschliesslich die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie psychotherapeutische Behandlungen anordnen können. Die Delegierten der SGKJPP hingegen votierten dafür, dass alle Ärzte anordnen können. Die Delegierten waren sich einig, dass vorab zwingend die Frage der Begrenzung der Praxiszulassungen geklärt werden muss – im Sinne von «gleich lange Spiesse für Psychiater und Psychologen». In einer Mitgliederberfragung im gleichen Jahr sprach sich die Mehrheit dafür aus, dass nur Fachärzte für Psychiatrie sowie Ärztinnen und Ärzte mit dem Fähigkeitsausweis Delegierte Psychotherapie anordnen sollen. Danach entschied die FMH-Delegiertenversammlung anders: Diese befürwortete die Anordnung von allen Ärzten.
Der Psychologenverband FSP hat Ende November 2018 eine Petition lanciert, um das Anordnungsmodell rasch einzuführen. Dies fordert wiederum die FMPP, Position zu beziehen. Die Frage des Abgeltungsmodells der psychologischen Psychotherapeuten soll deshalb mit allen Mitgliedern der SGPP und der SGKJPP abgeglichen werden. Daher bitten wir Sie, uns Ihre Haltung zur Fragestellung «Delegations- oder Anordnungsmodell?» mitzuteilen und die unten angefügte Kurzumfrage auszufüllen. Die Umfrage ist offen bis zum 31. März 2019.
