Ambulante Tarifrevision: Der TARDOC-Tarif steht!

In den vergangenen Wochen haben sämtliche Fachgesellschaften der FMH in Zusammenarbeit mit Curafutura und der Medizinaltarifekommision (MTK) das komplexe Regelwerk zur bereits im Oktober 2018 gemeinsam finalisierten Leistungsstruktur ausgearbeitet. In über 40 ganztätigen Workshops und unzähligen weiteren Meetings haben die Tarifdelegierten der Fachgesellschaften mit den Expertinnen und Experten sämtliche Tarifpositionen durchgearbeitet und für jede Position festgelegt, ob und wenn ja wo die Leistung limitiert werden kann. Ebenso haben die Verhandlungsdelegationen Kumulationseinschränkungen beschlossen.

Mit der Finalisierung des Regelwerks ist der neue Tarif fertig und kann der Delegiertenversammlung (DV) und der Ärztekammer (ÄK) für die FMH-interne Beschlussfassung am 7. und 8. Mai 2019 übergeben werden. Sollten die FMH-Organe und im Anschluss daran auch die Versicherer der Curafutura «Ja» sagen zum neuen Tarif, werden die beiden Verbände diesen per Mitte Jahr dem Bundesrat zur Festsetzung einreichen. Ebenso hat der Verwaltungsrat der ats-tms AG über den Namen der revidierten Tarifstruktur befunden. Der neue Tarif heisst TARDOC.

Neuerungen im TARDOC für die Psychiatrie

Gegenüber TARMED kann TARDOC auch für die Psychiatrie mit Vorteilen aufwarten, die nachfolgend aufgelistet sind:

  • Eine zeitlich unlimitierte Kriseninterventionsposition wurde für alle vier Berufsgruppen, die über das Kapitel BF Psychiatrie abrechnen, aufgenommen (incl. je einer unlimitierten Positionen für Krisentelefonate).
  • Ein Zuschlagsfaktor für Kinder- und Jugendliche <12 Jahre wird neu für die Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie anwendbar sein.
  • Eine Position für die schriftliche Therapieplanung in Abwesenheit des Patienten wurde wieder in den Abrechnungsbrowser aufgenommen.
  • Eine zeitlich unlimitierte Position für Leistungen im Auftrag des Versicherers wurde aufgenommen.
  • Eine Position zur Abrechnung von zeitversetzten telemedizinischen Leistungen (beispielsweise E-mailkommunikation mit dem Patienten) wurde erstellt.
  • Neu ist die Abrechnung der Wegzeit (maximal 60 min.) auch für delegiert arbeitende Psychologen in der Arztpraxis und im Spital sowie für nicht-ärztliches Personal im Spital möglich.Die Wegzeit für Fachärzte bleibt zeitlich unlimitiert.   
  • Die Limitationen für Leistungen des Psychiaters in Abwesenheit des Patienten konnten nach oben verschoben werden. Neu steht dem Psychiater innerhalb von 90 Tagen eine Stunde mehr zur Verfügung (240 Minuten pro 90 Tage).
  • Dem psychologischen Psychotherapeuten stehen innerhalb von 180 Tagen 30 Minuten mehr Leistungen in Abwesenheit zur Verfügung (270 Minuten in 180 Tagen)
  • Dinglichkeitszuschläge können neu auch während der Sprechstundenzeit abgerechnet werden.
  • Die Berechnungen für die Ärztliche Leistung (AL) sowie Infrastruktur und Personal (IPL = früher TL) wurden betriebswirtschaftlich neu berechnet. 

Wie geht es weiter? «Zur Festsetzung einreichen», was heisst das?

Weil auf Kostenträgerseite ohne die Versicherungsgesellschaften von santésuisse keine Mehrheit vorhanden ist, damit eine Genehmigung von TARDOC durch den Bundesrat erfolgen könnte, kann, nach interner Genehmigung FMH und Curafutura, TARDOC dem Bundesrat Mitte 2019 nur „zur Festsetzung“ eingereicht werden.

TARDOC muss dann eine dreimonatige Vernehmlassung bei allen Tarifpartnern und interessierten Verbänden durchlaufen und im Anschluss daran kann auch der Bundesrat eigene Anpassungen und Anregungen aus den Vernehmlassungsantworten in den Tarif aufnehmen und diesen dann voraussichtlich frühestens per 1.1.2021 festlegen und in Kraft setzen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass mit dem Abschluss der Arbeiten und Verhandlungen zum TARDOC ein wichtiges Etappenziel erreicht wurde. Die Tarifpartner (FMH, curafutura, MTK, über lange Zeit auch H+) zeigten sich fähig zur konstruktiven Zusammenarbeit. Es ist bedauerlich, dass santésuisse sich dieser verweigert hat. 

Die Arbeit am neuen Tarif ist auch nach der Einreichung beim Bundesrat noch nicht zu Ende. Wir müssen den Prozess der Vernehmlassung wachsam begleiten. Wir müssen bereit sein sofort zu intervenieren, wenn Eingriffe von Seiten der Politik geplant werden, die sich für unseren Berufsstand und für die gute Versorgung unserer Patientinnen und Patienten negativ auswirken können.


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